Die Staatsanwaltschaft Basel-Landschaft hat die Strafuntersuchung in Zusammenhang mit dem Badeunfall im Schwimmbad in Itingen BL eingestellt. Die Ergebnisse der Strafuntersuchung sowie die medizinischen Abklärungen ergaben, dass keine Fremdeinwirkung zum Unfalltod des Opfers geführt hat. Die Einstellungsverfügung der Staatsanwaltschaft ist in Rechtskraft erwachsen.
Die Staatsanwaltschaft Basel-Landschaft eröffnete eine Strafuntersuchung, nachdem es am 29. Juni 2019 im Schwimmbad in Itingen BL zu einem Badeunfall gekommen war. Die verunfallte Frau konnte vom Rettungsdienst zunächst erfolgreich reanimiert und in Spitalpflege verbracht werden. Aufgrund der dort festgestellten Verletzung an der Halswirbelsäule wurde das Opfer in ein anderes Spital verlegt, wo es knapp zwei Wochen nach dem Geschehnis an den Unfallfolgen verstarb.
Aus Rücksicht auf die hinterbliebenen Angehörigen macht die Staatsanwaltschaft Basel-Landschaft keine weiteren Angaben.