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14.08.2015
Die Staatsanwaltschaft erhebt Anklage gegen die mutmasslichen Betreiber einer Hanf-Indooranlage
Die Staatsanwaltschaft Basel-Landschaft hat die Strafuntersuchung gegen einen ehemaligen Baselbieter Polizisten, seine Ehefrau sowie einen weiteren Beschuldigten wegen qualifizierter Widerhandlung gegen das Betäubungsmittelgesetz und weiteren Delikten abgeschlossen. Sie hat gegen die drei beschuldigten Personen beim Strafgericht Basel-Landschaft Anklage im abgekürzten Verfahren erhoben.
Die Strafuntersuchung gegen einen ehemaligen Mitarbeiter der Polizei Basel-Landschaft, seine für die Kantonspolizei Basel-Stadt tätig gewesene Ehefrau sowie einen weiteren Beschuldigten wegen qualifizierter Widerhandlung gegen das Betäubungsmittelgesetz und weiteren Delikten konnte kürzlich abgeschlossen werden. Die Staatsanwaltschaft Basel-Landschaft hat am Montag, 10. August 2015, gegen alle drei beschuldigten Personen Anklage im abgekürzten Verfahren beim zuständigen Strafgericht Basel-Landschaft erhoben.
Betrieb einer Hanf-Indooranlage
Gegenstand der Anklage ist im Wesentlichen der Betrieb einer Indoor-Cannabisplantage während einer Zeit von rund anderthalb Jahren, die Herstellung von Marihuana und dessen Verkauf. Die Staatsanwaltschaft Basel-Landschaft geht davon aus, dass die beteiligten Personen arbeitsteilig zusammengearbeitet haben, um die verschiedenen Schritte von der Herstellung bis zur Vermarktung des Marihuanas zu verwirklichen.
Erledigung im abgekürzten Verfahren
Die drei Strafverfahren wurden in Übereinstimmung mit den entsprechenden gesetzlichen Bestimmungen im abgekürzten Verfahren an das Strafgericht Basel-Landschaft überwiesen (Art. 358 ff. Strafprozessordnung). Ein abgekürztes Verfahren ist möglich, wenn die Beschuldigten den ihnen vorgeworfenen Sachverhalt eingestanden und dem Erledigungsvorschlag der Staatsanwaltschaft unwiderruflich zugestimmt haben. Im konkreten Fall legte die Staatsanwaltschaft ein Augenmerk darauf, dass die Sanktionen auch eine vollständige Rückzahlung der unrechtmässig erlangten finanziellen Vorteile beinhalten.
Das Strafgericht führt im Anschluss an die Anklageerhebung eine Hauptverhandlung durch, wobei im abgekürzten Verfahren auf ein Beweisverfahren verzichtet wird. Das Strafgericht entscheidet darüber, ob die gesetzlichen Voraussetzungen für ein Urteil im abgekürzten Verfahren erfüllt sind und fällt den abschliessenden Entscheid.
Die Strafuntersuchung gegen einen ehemaligen Mitarbeiter der Polizei Basel-Landschaft, seine für die Kantonspolizei Basel-Stadt tätig gewesene Ehefrau sowie einen weiteren Beschuldigten wegen qualifizierter Widerhandlung gegen das Betäubungsmittelgesetz und weiteren Delikten konnte kürzlich abgeschlossen werden. Die Staatsanwaltschaft Basel-Landschaft hat am Montag, 10. August 2015, gegen alle drei beschuldigten Personen Anklage im abgekürzten Verfahren beim zuständigen Strafgericht Basel-Landschaft erhoben.
Betrieb einer Hanf-Indooranlage
Gegenstand der Anklage ist im Wesentlichen der Betrieb einer Indoor-Cannabisplantage während einer Zeit von rund anderthalb Jahren, die Herstellung von Marihuana und dessen Verkauf. Die Staatsanwaltschaft Basel-Landschaft geht davon aus, dass die beteiligten Personen arbeitsteilig zusammengearbeitet haben, um die verschiedenen Schritte von der Herstellung bis zur Vermarktung des Marihuanas zu verwirklichen.
Erledigung im abgekürzten Verfahren
Die drei Strafverfahren wurden in Übereinstimmung mit den entsprechenden gesetzlichen Bestimmungen im abgekürzten Verfahren an das Strafgericht Basel-Landschaft überwiesen (Art. 358 ff. Strafprozessordnung). Ein abgekürztes Verfahren ist möglich, wenn die Beschuldigten den ihnen vorgeworfenen Sachverhalt eingestanden und dem Erledigungsvorschlag der Staatsanwaltschaft unwiderruflich zugestimmt haben. Im konkreten Fall legte die Staatsanwaltschaft ein Augenmerk darauf, dass die Sanktionen auch eine vollständige Rückzahlung der unrechtmässig erlangten finanziellen Vorteile beinhalten.
Das Strafgericht führt im Anschluss an die Anklageerhebung eine Hauptverhandlung durch, wobei im abgekürzten Verfahren auf ein Beweisverfahren verzichtet wird. Das Strafgericht entscheidet darüber, ob die gesetzlichen Voraussetzungen für ein Urteil im abgekürzten Verfahren erfüllt sind und fällt den abschliessenden Entscheid.