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17.11.2015
Frenkendorf: Neuigkeiten nach dem Tötungsdelikt vom 12. November 2015
Nach dem Tötungsdelikt vom Donnerstag, 12. November 2015, in Frenkendorf konnte die Polizei Basel-Landschaft den mutmasslichen Täter festnehmen. Weiterhin steht ein Beziehungsdelikt im Vordergrund. Die Ermittlungen haben ergeben, dass es sich beim mutmasslichen Täter um einen im Jahre 2011 bedingt entlassenen, einschlägig verurteilten Straftäter in der Zuständigkeit des Kantons Solothurn handelt.
Am Donnerstagabend, 12. November 2015, kam es in Frenkendorf zu einem Tötungsdelikt, bei dem eine 64-jährige Schweizerin erstochen wurde. Noch an demselben Abend konnte die Polizei Basel-Landschaft eine der Tat dringend verdächtigte Person festnehmen (siehe Medienmitteilung Nummer 466).
Dringender Tatverdacht erhärtet
Im Zuge der auf Hochtouren laufenden Ermittlungen von Staatsanwaltschaft und Polizei Basel-Landschaft konnte der dringende Tatverdacht gegen einen 61-jährigen Mann (Nationalität: Schweiz) erhärtet werden. Das Opfer führte mit dem mutmasslichen Täter eine Beziehung, welche jedoch vor dem Ereignis vom späteren Opfer beendet worden sein dürfte. Die Abklärungen zum mutmasslichen Täter haben ferner ergeben, dass es sich bei diesem um einen im Jahre 2011 bedingt entlassenen, einschlägig verurteilten Straftäter in der Zuständigkeit des Kantons Solothurn handelt. Das Solothurner Amt für Justizvollzug unterstützt die Staatsanwaltschaft Basel-Landschaft bei ihren Ermittlungen. Weitere Angaben sind aufgrund des laufenden Verfahrens nicht möglich.
Im Zuge der auf Hochtouren laufenden Ermittlungen von Staatsanwaltschaft und Polizei Basel-Landschaft konnte der dringende Tatverdacht gegen einen 61-jährigen Mann (Nationalität: Schweiz) erhärtet werden. Das Opfer führte mit dem mutmasslichen Täter eine Beziehung, welche jedoch vor dem Ereignis vom späteren Opfer beendet worden sein dürfte. Die Abklärungen zum mutmasslichen Täter haben ferner ergeben, dass es sich bei diesem um einen im Jahre 2011 bedingt entlassenen, einschlägig verurteilten Straftäter in der Zuständigkeit des Kantons Solothurn handelt. Das Solothurner Amt für Justizvollzug unterstützt die Staatsanwaltschaft Basel-Landschaft bei ihren Ermittlungen. Weitere Angaben sind aufgrund des laufenden Verfahrens nicht möglich.