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04.03.2021

Grossbrand in Laufen: Nichtanhandnahme des Strafverfahrens

Als Ursache des Grossbrandes im Industriegebiet von Laufen im Juli 2020 steht eine technische Ursache klar im Vordergrund. Da im Rahmen der umfangreichen Untersuchungen der Forensik der Polizei Basel-Landschaft keine Spuren oder Hinweise auf eine vorsätzliche oder fahrlässige strafbare Handlung oder Unterlassung gefunden werden konnten, eröffnet die Staatsanwaltschaft Basel-Landschaft kein Strafverfahren und hat die Nichtanhandnahme des Verfahrens verfügt.