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29.08.2023

Kanton Basel-Landschaft: Kleinmengen harter Drogen werden weiterhin sichergestellt und eingezogen

Die Staatsanwaltschaft Basel-Landschaft begrüsst die Empfehlung der Schweizerischen Staatsanwälte-Konferenz, wonach Kleinmengen harter Drogen weiterhin sichergestellt und eingezogen werden sollen. Sie wird dieser Empfehlung vollumfänglich folgen. Damit wird die bisherige bewährte Praxis im Umgang mit Kleinmengen harter Drogen fortgeführt. Geringfügige und zum Eigenkonsum bestimmte Mengen Cannabis von bis zu zehn Gramm werden nicht mehr sichergestellt und eingezogen.