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09.06.2015
Raubüberfall auf Rentner: Drei mutmassliche Täter in Haft
Nach einem Raubüberfall auf einen Rentner in seinem Einfamilienhaus in Münchenstein im Dezember 2014 konnten drei mutmassliche Täter identifiziert werden. Nach intensiven Ermittlungen von Staatsanwaltschaft und Polizei Basel-Landschaft konnte einer der mutmasslichen Täter in der Schweiz angehalten werden und befindet sich in Untersuchungshaft. Die beiden weiteren mutmasslichen Täter befinden sich in Deutschland und den Vereinigten Staaten von Amerika in Haft. Die beiden Personen werden, gestützt auf internationale Haftbefehle der Staatsanwaltschaft Basel-Landschaft, zu gegebener Zeit an die Schweiz ausgeliefert.
In der Nacht auf Samstag, 20. Dezember 2014, kam es in Münchenstein zu einem Raubüberfall auf einen Rentner. Im Zeitraum zwischen 01.00 und 02.00 Uhr drangen drei Personen in das Einfamilienhaus ein und überraschten den schlafenden Bewohner im Bett. Während einer der Täter dem 83-jährigen und auf den Rollstuhl angewiesenen Mann die Bettdecke über das Gesicht zog und diesen so arretierte, durchsuchten die beiden anderen Täter das Haus nach Deliktsgut.
Anschliessend verliessen die drei Männer das Haus und flüchteten in eine unbekannte Richtung (s.a. Medienmitteilung 565/2014 der Polizei Basel-Landschaft).
Erfolg für die Ermittlungsbehörden auf internationaler Ebene
Aufgrund intensiver Ermittlungen von Staatsanwaltschaft und Polizei Basel-Landschaft konnten die drei mutmasslichen Täter identifiziert werden. Einer (38 Jahre, Nationalität Kosovo) befindet sich in der Schweiz in Untersuchungshaft. Ein Zweiter (31 Jahre, Nationalität Albanien) befindet sich in Deutschland in Haft und wird aufgrund eines internationalen Haftbefehls der Staatsanwaltschaft Basel-Landschaft zu gegebener Zeit an die Schweiz ausgeliefert. Der dritte mutmassliche Täter (21 Jahre, Nationalität Kosovo) konnte ebenfalls aufgrund eines internationalen Haftbefehls der Staatsanwaltschaft Basel-Landschaft durch die Strafverfolgungsbehörden der Vereinigten Staaten von Amerika verhaftet werden. Auch diese Person wird zu gegebener Zeit an die Baselbieter Behörden ausgeliefert.
Die Staatsanwaltschaft Basel-Landschaft führt gegen die drei Personen ein Strafverfahren wegen Raub, Diebstahl, Hausfriedensbruch und Sachbeschädigung. Ferner klären die Strafverfolgungsbehörden in den laufenden Strafverfahren ab, ob die drei Personen mutmasslich für weitere Delikte in Frage kommen.
In der Nacht auf Samstag, 20. Dezember 2014, kam es in Münchenstein zu einem Raubüberfall auf einen Rentner. Im Zeitraum zwischen 01.00 und 02.00 Uhr drangen drei Personen in das Einfamilienhaus ein und überraschten den schlafenden Bewohner im Bett. Während einer der Täter dem 83-jährigen und auf den Rollstuhl angewiesenen Mann die Bettdecke über das Gesicht zog und diesen so arretierte, durchsuchten die beiden anderen Täter das Haus nach Deliktsgut.
Anschliessend verliessen die drei Männer das Haus und flüchteten in eine unbekannte Richtung (s.a. Medienmitteilung 565/2014 der Polizei Basel-Landschaft).
Erfolg für die Ermittlungsbehörden auf internationaler Ebene
Aufgrund intensiver Ermittlungen von Staatsanwaltschaft und Polizei Basel-Landschaft konnten die drei mutmasslichen Täter identifiziert werden. Einer (38 Jahre, Nationalität Kosovo) befindet sich in der Schweiz in Untersuchungshaft. Ein Zweiter (31 Jahre, Nationalität Albanien) befindet sich in Deutschland in Haft und wird aufgrund eines internationalen Haftbefehls der Staatsanwaltschaft Basel-Landschaft zu gegebener Zeit an die Schweiz ausgeliefert. Der dritte mutmassliche Täter (21 Jahre, Nationalität Kosovo) konnte ebenfalls aufgrund eines internationalen Haftbefehls der Staatsanwaltschaft Basel-Landschaft durch die Strafverfolgungsbehörden der Vereinigten Staaten von Amerika verhaftet werden. Auch diese Person wird zu gegebener Zeit an die Baselbieter Behörden ausgeliefert.
Die Staatsanwaltschaft Basel-Landschaft führt gegen die drei Personen ein Strafverfahren wegen Raub, Diebstahl, Hausfriedensbruch und Sachbeschädigung. Ferner klären die Strafverfolgungsbehörden in den laufenden Strafverfahren ab, ob die drei Personen mutmasslich für weitere Delikte in Frage kommen.