Nachdem der Polizei Basel-Landschaft am vergangenen Freitag, 18. Januar 2019, ein Raubüberfall auf einen Mann in Muttenz gemeldet wurde, gelangte diese mit einer Medienmitteilung an die Öffentlichkeit und suchte nach Hinweisen auf die Täterschaft und nach Zeugen.
Kein Raubüberfall
Die umgehend eingeleiteten Ermittlungsarbeiten von Polizei und Staatsanwaltschaft Basel-Landschaft förderten jedoch bald Hinweise zu Tage, dass der angebliche Raubüberfall nie stattgefunden hatte und vom vermeintlichen Opfer frei erfunden worden war.
Aufgrund dieser Erkenntnisse hat die Staatsanwaltschaft Basel-Landschaft gegen den Mann ein Strafverfahren wegen Irreführung der Rechtspflege (Art. 304 StGB) eröffnet.