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19.10.2015
Schwarzarbeitskontrolle: Staatsanwaltschaft eröffnet Strafuntersuchung
Die Staatsanwaltschaft Basel-Landschaft hat in Zusammenhang mit der seit mehreren Wochen medial kritisierten Schwarzarbeitskontrolle eine Strafuntersuchung eröffnet. Das Verfahren wird wegen ungetreuer Geschäftsbesorgung und Betrugs geführt. Es gilt die Unschuldsvermutung. Aus Rücksicht auf das Untersuchungsgeheimnis sind derzeit keine weiteren Informationen verfügbar. Die Staatsanwaltschaft informiert die Medien zu gegebener Zeit wieder aktiv.
Die Staatsanwaltschaft Basel-Landschaft hat in Zusammenhang mit der seit mehreren Wochen medial in der Kritik stehenden Schwarzarbeitskontrolle im Kanton Basel-Landschaft eine Strafuntersuchung eröffnet. Im Fokus der Untersuchung steht die mutmassliche ungetreue Geschäftsbesorgung (Art. 158 StGB) zum Nachteil der Zentralen Arbeitsmarkt-Kontrolle (ZAK) sowie ein möglicher Leistungsbetrug (Art. 146 StGB) zum Nachteil des Kantons Basel-Landschaft. Die Strafuntersuchung wird gegen eine unbekannte Täterschaft geführt.
Für alle in die Strafuntersuchung involvierten Institutionen und deren Verantwortlichen gilt die Unschuldsvermutung. Aufgrund des Untersuchungsgeheimnisses stehen derzeit keine weiteren Informationen zur Verfügung. Die Staatsanwaltschaft Basel-Landschaft wird die Medien zu gegebener Zeit wieder informieren.
Die Staatsanwaltschaft Basel-Landschaft hat in Zusammenhang mit der seit mehreren Wochen medial in der Kritik stehenden Schwarzarbeitskontrolle im Kanton Basel-Landschaft eine Strafuntersuchung eröffnet. Im Fokus der Untersuchung steht die mutmassliche ungetreue Geschäftsbesorgung (Art. 158 StGB) zum Nachteil der Zentralen Arbeitsmarkt-Kontrolle (ZAK) sowie ein möglicher Leistungsbetrug (Art. 146 StGB) zum Nachteil des Kantons Basel-Landschaft. Die Strafuntersuchung wird gegen eine unbekannte Täterschaft geführt.
Für alle in die Strafuntersuchung involvierten Institutionen und deren Verantwortlichen gilt die Unschuldsvermutung. Aufgrund des Untersuchungsgeheimnisses stehen derzeit keine weiteren Informationen zur Verfügung. Die Staatsanwaltschaft Basel-Landschaft wird die Medien zu gegebener Zeit wieder informieren.