Am 4. November 2021 verurteilte das Strafgericht Basel-Landschaft einen Mann (Nationalität: Italien) wegen versuchten Mordes, mehrfacher, teilweise versuchter Nötigung, mehrfacher Drohung, mehrfacher Beschimpfung, Sachentziehung, betrügerischen Missbrauchs einer Datenverarbeitungsanlage, Missbrauchs einer Fernmeldeanlage, mehrfachem Ungehorsam gegen eine amtliche Verfügung sowie wegen Widerhandlung gegen das Waffengesetz zu einer Freiheitsstrafe von 15 Jahren, einer Geldstrafe von zehn Tagessätzen zu je CHF 30.00 sowie zu einer Busse von CHF 400.00. Zudem sprach das Strafgericht eine Landesverweisung für die Dauer von 12 Jahren aus.
Diesem Urteil vorangegangen war eine entsprechende Anklage der Staatsanwaltschaft Basel-Landschaft, nachdem der Mann am Donnerstagmittag, 27. Dezember 2018, seine damalige, von ihm getrenntlebende Ehefrau in einer Boutique in Laufen BL aufsuchte und sie mit einem Messer angriff. Das Opfer erlitt dabei schwere Verletzungen. Nach der Tat flüchtete der damals 48-jährige Mann nach Italien, wo er nach einer internationalen Fahndung am 2. Januar 2019 von der italienischen Polizei festgenommen und im späteren Verlauf an die zuständigen Schweizer Behörden ausgeliefert wurde.
Erstinstanzliches Urteil erwächst in Rechtskraft
Nachdem der Beschuldigte gegen das erstinstanzliche Urteil des Strafgerichts Basel-Landschaft in Berufung ging, zog er diese kurz vor Beginn der zweitinstanzlichen Berufungsverhandlung am Kantonsgericht Basel-Landschaft, Abteilung Strafrecht, wieder zurück. Damit erwächst das erstinstanzliche Urteil des Strafgerichts Basel-Landschaft vom 4. November 2021 in Rechtskraft.