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05.03.2015
Tätlicher Angriff in S-Bahn: Mutmassliche Angreifer identifiziert
Nachdem es am frühen Sonntagmorgen, 28. September 2014, in einer S-Bahn auf der Fahrt nach Basel zu einem tätlichen Angriff kam, suchte die Staatsanwaltschaft Basel-Landschaft im Rahmen einer Öffentlichkeitsfahndung zwei bislang unbekannte Personen. Nach der Veröffentlichung von verpixeltem Bildmaterial meldeten sich zwei junge Männer bei den Strafverfolgungsbehörden und gaben an, dass sie die beiden Gesuchten seien. Nach der Vornahme erster Abklärungen und der Verifizierung dieser Angaben wurden die Fahndungsbilder gelöscht. Gegen beide Personen wird ein Strafverfahren eröffnet.
In Zusammenhang mit einem tätlichen Angriff in einer S-Bahn am frühen Sonntagmorgen, 28. September 2014, suchte die Staatsanwaltschaft Basel-Landschaft zwei bislang unbekannte Personen (siehe Medienmitteilungen Nr. 02/2015 und 03/2015). In Anwendung des dreistufigen Internet-Fahndungsmodells der Schweizerischen Staatsanwälte-Konferenz (SSK) kündigte die Staatsanwaltschaft am 13. Februar 2015 ihre Absicht an, gegebenenfalls Bildmaterial der Überwachungskamera der S-Bahn zu veröffentlichen, wenn eine Identifikation der Gesuchten nicht innert Frist möglich ist.
Am 3. März 2015 erfolgte schliesslich die Veröffentlichung von Bildern, auf denen die mutmasslichen Täter verpixelt zu sehen waren. Aufgrund dieser Vorgehensweise meldeten sich in der Folge zwei 21-jährige Männer (Nationalitäten: Algerien und Portugal) bei den Strafverfolgungsbehörden und gaben an, dass es sich bei den beiden gesuchten Personen um sie handle. Nach der Vornahme erster Abklärungen und der Verifizierung dieser Angaben hat die Staatsanwaltschaft Basel-Landschaft die beiden Fahndungsbilder gelöscht.
Die Staatsanwaltschaft Basel-Landschaft eröffnet gegen beide Personen ein Strafverfahren.
In Zusammenhang mit einem tätlichen Angriff in einer S-Bahn am frühen Sonntagmorgen, 28. September 2014, suchte die Staatsanwaltschaft Basel-Landschaft zwei bislang unbekannte Personen (siehe Medienmitteilungen Nr. 02/2015 und 03/2015). In Anwendung des dreistufigen Internet-Fahndungsmodells der Schweizerischen Staatsanwälte-Konferenz (SSK) kündigte die Staatsanwaltschaft am 13. Februar 2015 ihre Absicht an, gegebenenfalls Bildmaterial der Überwachungskamera der S-Bahn zu veröffentlichen, wenn eine Identifikation der Gesuchten nicht innert Frist möglich ist.
Am 3. März 2015 erfolgte schliesslich die Veröffentlichung von Bildern, auf denen die mutmasslichen Täter verpixelt zu sehen waren. Aufgrund dieser Vorgehensweise meldeten sich in der Folge zwei 21-jährige Männer (Nationalitäten: Algerien und Portugal) bei den Strafverfolgungsbehörden und gaben an, dass es sich bei den beiden gesuchten Personen um sie handle. Nach der Vornahme erster Abklärungen und der Verifizierung dieser Angaben hat die Staatsanwaltschaft Basel-Landschaft die beiden Fahndungsbilder gelöscht.
Die Staatsanwaltschaft Basel-Landschaft eröffnet gegen beide Personen ein Strafverfahren.