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13.02.2015
Tätlicher Angriff in S-Bahn: Veröffentlichung von Bildmaterial beabsichtigt
Am frühen Sonntagmorgen, 28. September 2014, kam es in einer S-Bahn auf der Fahrt von Pratteln nach Basel zu einem tätlichen Angriff, bei dem das Opfer von zwei bislang unbekannten Männern mit Faustschlägen ins Gesicht verletzt wurde. Da die beiden mutmasslichen Täter bisher nicht identifiziert werden konnten, werden deren Bilder nach Ablauf einer Frist durch die Staatsanwaltschaft Basel-Landschaft veröffentlicht. Die beiden unbekannten mutmasslichen Täter sind aufgefordert, sich bei der Einsatzleitzentrale der Polizei Basel-Landschaft, Telefon 061 553 35 35, zu melden. Die Staatsanwaltschaft Basel-Landschaft hat dieses Verfahren Ende Januar 2015 von einem anderen Kanton übernommen.
In der Nacht vom Samstag, 27. September 2014, auf Sonntag, 28. September 2014, kam es in der S-Bahn 17002 auf der Fahrt von Pratteln nach Basel SBB zu einem tätlichen Angriff, bei der ein 30-jähriger Mann (Nationalität: Schweiz) verletzt wurde. Am Bahnhof Pratteln stiegen die zwei mutmasslichen Angreifer sowie weitere Personen in die S-Bahn ein, welche gemäss Fahrplan um 02.21 Uhr ab Gleis 4 in Richtung Basel fuhr. Während der Fahrt ging das spätere Opfer den Mittelgang des Zuges entlang und wurde dabei von einem der mutmasslichen Angreifer angesprochen. Unmittelbar nach dem Wortwechsel wurde das Opfer von diesem Mann tätlich angegriffen. Kurz danach beteiligte sich ein zweiter Mann am tätlichen Angriff. Eine dritte, vermutlich ebenfalls zu der Gruppe gehörende Person, eilte dem Opfer zu Hilfe und verhinderte Schlimmeres. Trotzdem wurde das Opfer durch Faustschläge im Gesicht verletzt.
Veröffentlichung von Bildern vorgesehen
Da die beiden mutmasslichen Täter bisher nicht identifiziert werden konnten, sieht die Staatsanwaltschaft nach Ablauf einer Frist die Veröffentlichung von Bildmaterial vor, welches von der Überwachungskamera in der S-Bahn aufgezeichnet wurde. Die Bilder werden in einer ersten Phase verpixelt, danach gegebenenfalls unverpixelt veröffentlicht.
Von einer Publikation der Bilder kann im Einzelfall abgesehen werden, wenn sich die Tatverdächtigen bis am 25. Februar 2015 bei den Strafverfolgungsbehörden melden. Die beiden unbekannten Personen werden daher aufgefordert, sich innerhalb der gesetzten Frist bei der Einsatzleitzentrale der Polizei Basel-Landschaft, Telefon 061 553 35 35, zu melden.
Zeugenaufruf
Auch an der Tat nicht beteiligte Personen, welche Angaben zu den damaligen Vorkommnissen machen können, werden gebeten, sich als Zeugen bei der Einsatzleitzentrale der Polizei Basel-Landschaft, Telefon 061 553 35 35, zu melden.
Aufgrund der örtlichen Zuständigkeit wurde dieses Strafverfahren von der Staatsanwaltschaft Basel-Landschaft Ende Januar 2015 von einem anderen Kanton übernommen.
In der Nacht vom Samstag, 27. September 2014, auf Sonntag, 28. September 2014, kam es in der S-Bahn 17002 auf der Fahrt von Pratteln nach Basel SBB zu einem tätlichen Angriff, bei der ein 30-jähriger Mann (Nationalität: Schweiz) verletzt wurde. Am Bahnhof Pratteln stiegen die zwei mutmasslichen Angreifer sowie weitere Personen in die S-Bahn ein, welche gemäss Fahrplan um 02.21 Uhr ab Gleis 4 in Richtung Basel fuhr. Während der Fahrt ging das spätere Opfer den Mittelgang des Zuges entlang und wurde dabei von einem der mutmasslichen Angreifer angesprochen. Unmittelbar nach dem Wortwechsel wurde das Opfer von diesem Mann tätlich angegriffen. Kurz danach beteiligte sich ein zweiter Mann am tätlichen Angriff. Eine dritte, vermutlich ebenfalls zu der Gruppe gehörende Person, eilte dem Opfer zu Hilfe und verhinderte Schlimmeres. Trotzdem wurde das Opfer durch Faustschläge im Gesicht verletzt.
Veröffentlichung von Bildern vorgesehen
Da die beiden mutmasslichen Täter bisher nicht identifiziert werden konnten, sieht die Staatsanwaltschaft nach Ablauf einer Frist die Veröffentlichung von Bildmaterial vor, welches von der Überwachungskamera in der S-Bahn aufgezeichnet wurde. Die Bilder werden in einer ersten Phase verpixelt, danach gegebenenfalls unverpixelt veröffentlicht.
Von einer Publikation der Bilder kann im Einzelfall abgesehen werden, wenn sich die Tatverdächtigen bis am 25. Februar 2015 bei den Strafverfolgungsbehörden melden. Die beiden unbekannten Personen werden daher aufgefordert, sich innerhalb der gesetzten Frist bei der Einsatzleitzentrale der Polizei Basel-Landschaft, Telefon 061 553 35 35, zu melden.
Zeugenaufruf
Auch an der Tat nicht beteiligte Personen, welche Angaben zu den damaligen Vorkommnissen machen können, werden gebeten, sich als Zeugen bei der Einsatzleitzentrale der Polizei Basel-Landschaft, Telefon 061 553 35 35, zu melden.
Aufgrund der örtlichen Zuständigkeit wurde dieses Strafverfahren von der Staatsanwaltschaft Basel-Landschaft Ende Januar 2015 von einem anderen Kanton übernommen.