Am Sonntagmorgen, 28. Januar 2018, kam es kurz vor 9.00 Uhr in Rünenberg BL zu einem Tötungsdelikt. Der 39-jährige Täter verschaffte sich zunächst gewaltsam Zutritt zum Haus des Opfers, indem er mit einer Faustfeuerwaffe eine Öffnung in eine Glasscheibe schoss, durch welches er eingreifend die Türe entriegelte und in den Wohnbereich eindrang. Dort traf er auf das Opfer, auf welches er gezielt drei Schüsse aus seiner Waffe in Körper und Kopf abgab und es dabei tödlich verletzte. Hinweise für einen Streit oder eine tätliche Auseinandersetzung zwischen dem Täter und dem Opfer unmittelbar vor der Schussabgabe liegen keine vor. Der Angreifer verliess das Haus sogleich nach der Schussabgabe. Anschliessend richtete sich der Täter mutmasslich selber, wobei hierzu noch forensische Abklärungen laufen. Er verstarb sofort vor Ort. Trotz dem Versuch der Sanität, das Opfer noch zu reanimieren, verstarb auch das Opfer noch am Tatort. Insgesamt wurden sieben Schüsse abgegeben.
Die kriminaltechnischen Abklärungen der Polizei Basel-Landschaft haben bestätigt, dass sämtliche abgegebenen Schüsse aus der Waffe des Täters stammten. Bei der verwendeten Waffe handelt es sich um eine, sich in Privatbesitz befindliche Ordonnanz-Faustfeuerwaffe der Schweizer Armee. Dabei handelte es sich um die ehemalige Dienstwaffe des Täters, welche dieser nach seinem Ausscheiden aus der Armee erworben hatte.
Die Motive des Täters waren rein privater Natur. Der Täter und das Opfer kannten sich schon vor der Tat und seit längerer Zeit. Weitere Angaben zum Tatmotiv werden aus Gründen des Persönlichkeitsschutzes der hinterbliebenen Angehörigen keine gemacht.
Verfahrensabschluss mit Einstellungsverfügung
Derzeit laufen weiterhin Untersuchungshandlungen von Polizei und Staatsanwaltschaft Basel-Landschaft. Wenn diese Arbeiten abgeschlossen sind, wird das laufende Strafverfahren in Anwendung von Artikel 319 Abs. 1 Buchstabe d Strafprozessordnung eingestellt.
Bei dieser Medienmitteilung handelt es sich um das voraussichtlich letzte Update. Weitere Angaben, insbesondere was das Tatmotiv, den Tatablauf oder die Schussabgabe betreffen, werden aus Rücksicht auf die hinterbliebenen Familien nicht gemacht. Wir danken Ihnen für das Verständnis.