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16.08.2018

Vorgänge rund um GAV: Verfahren eingestellt

Am 20. und 21. Juni 2018 gingen bei der Staatsanwaltschaft Basel-Landschaft zwei Strafanzeigen in Zusammenhang mit verschiedenen Gesamtarbeitsverträgen und deren Allgemeinverbindlichkeit ein. Im Rahmen der geführten Strafuntersuchung kam die Staatsanwaltschaft zum Schluss, dass die allgemeinverbindlich erklärten Bestimmungen der fraglichen GAV Bestand hatten und die beanzeigten Vorgänge keine Straftatbestände erfüllten. Das Strafverfahren wurde eingestellt. Mit Blick auf die öffentlichen Spekulationen, ob sich Regierungsrat Weber der Begünstigung schuldig gemacht haben könnte, kommt die Staatsanwaltschaft zum Schluss, dass kein hinreichender Tatverdacht hierfür vorliegt. Sie eröffnet kein Strafverfahren gegen Regierungsrat Weber.