Die Notariatsprüfung findet in der Regel einmal jährlich statt. Sie wird von der Notariatskommission durchgeführt, die auch die Prüfungstermine mindestens sechs Monate vor der Notariatsprüfung im kantonalen Amtsblatt und auf der vorliegenden Internetseite publiziert.
Die Notariatsprüfung umfasst zwei Klausuren mit einer Prüfungsdauer von je fünf Stunden, eine Klausur mit einer Prüfungsdauer von zehn Stunden und eine mündliche Prüfung mit einer Prüfungsdauer von höchstens 30 Minuten.
Für die Zulassung zur Notariatsprüfung sind unter anderem das juristische Studium mit Abschluss als lic. iur. oder Master oder ein gleichwertiges Hochschuldiplom in einem anderen Staat erforderlich sowie das Absolvieren eines Notariatspraktikums.
Das Notariatspraktikum beträgt vollzeitlich mindestens sechs Monate, wovon mindestens die Hälfte bei einem Basellandschaftlichen Notar oder bei einer Basellandschaftlichen Notarin zu absolvieren ist.
Wer die Notariatsprüfung besteht, erhält von der Notariatskommission den Fähigkeitsausweis als Basellandschaftliche Notarin oder als Basellandschaftlicher Notar.
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