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Namensänderungen
Aufgaben des Ressorts Namensänderungen
Wenn eine Person ihren Vornamen oder Familiennamen ändern will, führt die Zivilrechtsverwaltung auf Antrag hin die rechtlichen Vorabklärungen durch und erlässt die Bewilligung zur Namensänderung. Danach leitet sie das Dossier an das Zivilstandsamt zum Nachvollzug weiter.
Ein elektronisches Anmeldeformular führt Sie Schritt für Schritt durch alle Fragestellungen Ihres Antrags auf Namensänderung.
Anfragen können schriftlich eingereicht werden an namensaenderungen@bl.ch.
Merkblätter und Informationen
- Familiennamensänderung für ein Kind aus geschiedener Ehe auf den Familiennamen der Mutter, die nach der Scheidung ihren ledigen Namen wieder angenommen und sich nicht wieder verheiratet hat
- Familiennamensänderung für ein ausserehelich geborenes Kind auf den Familiennamen des Stiefvaters
- Familiennamensänderung für ein Kind aus geschiedener Ehe auf den Familiennamen des Stiefvaters
- Familiennamensänderung für volljährige Personen
- Familiennamensänderung für ein Kind
- Vornamensänderung für ein Kind
- Vornamensänderung für volljährige Personen