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Ereignisse im Ausland
Zivilstandsereignisse im Ausland müssen in der Schweiz anerkannt werden, damit sie hier rechtsgültig sind.
Zivilstandsereignisse sind zum Beispiel:
- Heirat und Scheidung
- Eingetragene Partnerschaft und deren Auflösung
- Geburt eines Kindes
- Adoption eines Kindes
- Kindesanerkennung
- Namensänderung oder Namenserklärung
- Todesfall
Wenden Sie sich an die Schweizer Vertretung am Ort des Zivilstandsereignisses. Die Mitarbeitenden geben Ihnen Auskunft, welche Dokumente Sie einreichen müssen und welche Formalitäten zu beachten sind.
Über den nachstehenden Link gelangen Sie zu den Schweizer Vertretungen im Ausland.
Reichen Sie Ihre Dokumente bei der Schweizer Vertretung ein. Sie leitet Ihre Dokumente an die zuständige kantonale Aufsichtsbehörde im Zivilstandswesen weiter, die diese prüft. Sofern alle Voraussetzungen erfüllt sind, werden die ausländischen Urkunden anerkannt und die Eintragung des Zivilstandsereignisses im Zivilstandsregister veranlasst.
Bei Fragen wenden Sie sich an die zuständige Schweizer Vertretung im Ausland oder an die kantonale Aufsichtsbehörde im Zivilstandwesen Ihres Heimatkantons, wenn Sie Schweizer Bürger/in sind, oder Ihres Wohnsitzkantons, wenn Sie ausländische/r Staatsangehörige/r sind.
Kontakt Kantonale Aufsichtsbehörde Basel-Landschaft:
Aufsicht Zivilrecht
c/o Zivilrechtsverwaltung
Domplatz 9
4144 Arlesheim
Tel. 061 552 42 45