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Massenentlassungen
Unterstützung und Beratung in schwierigen Zeiten
Das KIGA Baselland bietet Arbeitgebenden und Arbeitnehmenden Unterstützung bei einem Personalabbau oder einer Massenentlassung. Gemeinsam mit Ihnen suchen wir nach Lösungen um die negativen Folgen zu mindern.
Wir bieten Unterstützung in den folgenden Bereichen:
- Umfassende und kompetente Beratung rund um Massenentlassungen und Betriebsschliessungen inklusive Auskünfte über die juristisch relevanten Gesetzesartikel und den korrekten Ablauf
- Unterstützungsleistungen vor Ort
- Informationen im Bereich der Arbeitslosenversicherung (ALE, IE)
- Information im Bereich der Vermittlung
- Informationen im Bereich der arbeitsvertraglichen Rechtsauskunft
- Möglichkeit der Konzeption, Aufbau und Durchführung von Auffangstrukturen in Zusammenarbeit mit der Unternehmung
- Organisation der Betreuung durch RAV-Personalberatende
- Möglichkeit der Organisation und Durchführung von geeigneten Weiterbildungsmassnahmen im Rahmen des Arbeitslosenversicherungsgesetzes
- Hilfe beim Erstellen eines Sozialplanes (Vorlagen)
Meldepflicht der Unternehmung
Arbeitgebende sind verpflichtet, Massenentlassungen sowie Betriebsschliessungen dem zuständigen kantonalen Arbeitsamt, d.h. für den Kanton Basel-Landschaft dem KIGA Baselland, zu melden. Diese Meldung muss möglichst frühzeitig, jedoch spätestens zum Zeitpunkt, in welchem die Kündigungen ausgesprochen werden, erfolgen.
Wann handelt es sich um eine Massenentlassung?
Als Massenentlassungen gelten folgende Bestimmungen über die Anzahl der betroffenen Personen:
- mindestens 10 Personen in Betrieben, die in der Regel mehr als 20 und weniger als 100 Arbeitnehmende beschäftigen;
- mindestens 10 Prozent der Personen in Betrieben, die in der Regel mindestens 100 und weniger als 300 Arbeitnehmende beschäftigen;
- mindestens 30 Personen in Betrieben, die in der Regel mindestens 300 Arbeitnehmende beschäftigen.