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Preisbekanntgabe

Preise müssen so angeschrieben sein, dass sie klar sind und miteinander verglichen werden können. Irreführende Preisangaben sind verboten. Die Anschreibepflicht gilt im Verkauf und für Dienstleistungen wie Restaurants, Coiffeurs, Taxis, Garagen, chemische Reinigungen, Sportbetriebe, Pauschalreisen usw.

Geltungsbereich der PBV