Preisbekanntgabe
Preise müssen so angeschrieben sein, dass sie klar sind und miteinander verglichen werden können. Irreführende Preisangaben sind verboten. Die Anschreibepflicht gilt im Verkauf und für Dienstleistungen wie Restaurants, Coiffeurs, Taxis, Garagen, chemische Reinigungen, Sportbetriebe, Pauschalreisen usw. Für den Vollzug der Preisbekanntgabeverordnung ist das KIGA Baselland zuständig. Es nimmt Reklamationen, Beschwerden oder Anzeigen entgegen, welche mit fehlenden oder nicht korrekten Preisanschriften an Waren oder in der Werbung zusammenhängen.
Die Preisbekanntgabeverordnung des Bundes (PBV) hat drei Ziele:
- Preisklarheit
- Vergleichbarkeit der Preise
- Verhinderung irreführender Preisangaben