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Angepasste Impfempfehlung ab 3. April 2023
Das Bundesamt für Gesundheit (BAG) und die Eidgenössische Kommission für Impffragen (EKIF) haben die Impfempfehlungen für Frühling und Sommer 2023 aktualisiert (Medienmitteilung des BAG).
Die neuen Empfehlungen treten am Montag, 3. April 2023, in Kraft. Ab diesem Zeitpunkt wird eine Covid-19-Impfung lediglich für schwer immundefiziente Personen empfohlen und für besonders gefährdete Personen, wenn die behandelnde Ärztin oder der behandelnde Arzt diese als medizinisch notwendig erachten und wenn dadurch ein vorübergehend erhöhter Schutz vor schwerer Erkrankung zu erwarten ist. Dabei muss ein Mindestabstand von sechs Monaten zur letzten Impfdosis eingehalten werden. Personen, die eine Covid-19-Impfung wünschen, aber nicht in die Personengruppen der BAG-/EKIF-Empfehlung fallen, müssen die Impfung selbst bezahlen.
Aktuell werden Covid-19 Impfungen in zahlreichen Arztpraxen und Apotheken angeboten. Eine Übersicht über sämtliche Impfmöglichkeiten mit den Öffnungszeiten ist auf der Homepage des Kantons Basel-Landschaft ersichtlich. Die Anmeldemöglichkeiten – telefonisch oder online – sind über die jeweilige Homepage der Praxis oder Apotheke ersichtlich. Zur Sicherstellung einer guten regionalen Abdeckung und der Möglichkeit für mobile Einsätze zum Beispiel in Alters- und Pflegeeinrichtungen wurden mit einzelnen Anbietern besondere Vereinbarungen getroffen.
Der Kanton ist darauf vorbereitet, Impf- und Testkapazitäten rasch wieder zu erhöhen, sollte sich ein entsprechender Bedarf abzeichnen.