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Ausschreibung der Jagd- und Fischereireviere durch die Gemeinden
Die Gemeinden im Kanton Basel-Landschaft haben gemäss Kantonsverfassung das Jagd- und Fischereiregal inne. 2024 beginnt eine neue achtjährige Pachtperiode. Um die Jagd- und Fischereireviere zu verpachten, müssen die Gemeinden die Reviere öffentlich ausschreiben. Sie publizieren dies auf den lokal üblichen Wegen (Gemeindeblatt, Aushang, Homepage).
Die jeweilige Gemeinde bewertet anschliessend die eingegangenen Bewerbungen gemäss Vergabekriterien und entscheidet über die Vergabe. Betreffend Fischerei vergibt die Gemeinde die Pacht entweder den bisher Berechtigten oder derjenigen Gruppe von Interessierten mit den meisten ortsansässigen Fischerinnen und Fischern. Ist dies nicht möglich, ist die Gruppe mit den meisten Fischerinnen und Fischern mit Wohnsitz im Kanton zu bevorzugen.
Bei der Jagd sind die Vergabekriterien differenzierter. Die sich bewerbende Jagdgesellschaft muss folgende Kriterien erfüllen:
- wildökologisch fachgerechter Jagdbetrieb;
- fachgerechte Hege;
- tierschutzgerechte Nachsuche;
- Sicherstellung der Jagdaufsicht;
- örtliche Nähe der jagdberechtigten Mitglieder der Jagdgesellschaft zum Jagdrevier;
- Kooperationsbereitschaft.
Die revierspezifische Gewichtung dieser Kriterien liegt bei der Einwohnergemeinde. Sofern die bisherige Jagdgesellschaft für die diese Kriterien erfüllt, berücksichtigt die Einwohnergemeinde bei der Pachtvergabe zur Erhaltung von Kontinuität diese bewährte Zusammenarbeit.
Die Reviereinschätzungen sind durch die Fischereikommission respektive die Wildtier- und Jagdkommission erfolgt sind. Die Gemeinden legen auf dieser Basis den jährlichen Pachtzins fest. Damit wird zum Ausdruck gebracht, dass die Pachtzinsen nicht willkürlich sind, die Reviere also nicht an den Meistbietenden vergeben werden können.
Die Ausschreibung erfolgt bis 15. Oktober 2023. Pachtbeginn für die Fischerei ist der 1. Januar 2024, für die Jagd ist es der 1. April 2024.
Interessierte können sich direkt an die jeweilige Gemeinde wenden.