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COVID-19-Impfung – Übergang in Regelstrukturen
Ab dem 1. Juli 2024 liegt keine rechtliche Grundlage für die Verwendung und Abrechnung der vom Bund beschafften COVID-19-Impfstoffe mehr vor. Ab diesem Zeitpunkt wird die COVID-19-Impfung gleich wie andere Impfungen gehandhabt. Die Versorgung mit Impfstoffen wird dann durch die regulären Strukturen des Marktes sichergestellt. Die verbleibenden Tätigkeiten des Kantons Basel-Landschaft im Zusammenhang mit COVID-19-Impfungen werden ab dem 1. Juli 2024 eingestellt.
Das Bundesamt für Gesundheit (BAG) informiert, dass ab dem 1. Juli 2024 die COVID-19-Impfung gleich wie andere Impfungen gehandhabt wird. Impfdosen können dann von impfenden Ärzten oder Ärztinnen bzw. Apothekern oder Apothekerinnen direkt über den regulären Grosshandel bestellt und bezogen werden. Der Kanton Basel-Landschaft wird auf dieses Datum hin seine Tätigkeiten in Bezug auf die zentrale Bestellung von COVID-Impfstoffen und deren Verteilung innerhalb des Kantons einstellen. Ebenfalls entfällt die kantonale Vergütung der Impftätigkeit an die Ärzte- und Apothekerschaft.
Ab dem 1. Juli 2024 werden durch die Eidgenössische Kommission für Impffragen (EKIF) und vom BAG empfohlene COVID-19-Impfungen nur durch die Ärzteschaft mittels Einzelabrechnung an die Krankenversicherer abgerechnet und durch die obligatorische Krankenpflegeversicherung (OKP) vergütet, vorbehaltlich Franchise und Selbstbehalt. Für die Apothekerschaft ist keine Vergütung über die Krankenversicherungen möglich. COVID-19-Impfungen für Selbstzahler sind in Praxen und Apotheken unverändert möglich.
Die gemeldeten Fallzahlen und die Virenlast im Abwasser zeigen zurzeit auf relativ tiefem Niveau eine gleichbleibende Tendenz. Die Eidgenössische Kommission für Impffragen (EKIF) und das Bundesamt für Gesundheit (BAG) werden die Impfempfehlung für COVID-19 voraussichtlich im Herbst 2024 aktualisieren. Aktuell wird empfohlen, besonders gefährdeten Personen zur Verhinderung schwerer Krankheitsverläufe im Herbst / Winter eine einzelne Impfdosis zu verabreichen. Für die kommende Impfsaison, gegen September / Oktober 2024, werden zwei an die COVID-19-Variante JN.1 angepassten Impfstoffe erwartet.
Der Kanton Basel-Landschaft beobachtet die Lageentwicklung in Bezug auf COVID-19 weiterhin und ist bis Ende Jahr bereit, rasch auf allfällige Veränderungen zu reagieren.
Die Volkswirtschafts- und Gesundheitsdirektion (VGD) Basel-Landschaft empfiehlt, sich bei Fragen an die Hausärztinnen und Hausärzte und Apothekerinnen und Apotheker zu wenden.
Link zur Website des Bundesamts für Gesundheit (BAG)
Covid-19-Impfung: Versorgung neu über den regulären Markt (admin.ch)