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Erfolgreicher Abschluss der Verhandlungen über das Areal Lochbrugg in Laufen

Erfolgreicher Abschluss der Verhandlungen: Das Spital-Areal Lochbrugg geht zurück an die Gemeinden. Der Kanton Basel-Landschaft, die Burgergemeinde Laufen-Stadt, die Einwohnergemeinde Laufen und das Kantonsspital Baselland (KSBL) haben sich über die Bedingungen der Rückgabe geeinigt. Somit kann aus dem weitestgehend ungenutzten Areal zukünftig attraktiver Wohnraum entstehen.
Die Zukunft der rund 30'000 Quadratmeter grossen Landfläche zwischen Lochbruggstrasse und Maiersacker ist nach intensiven Verhandlungen geklärt: Das Areal geht zurück an die beiden Gemeinden, die es 1950 an das damalige «Feningerspital» unter der Bedingung geschenkt hatten, dass es für den Betrieb eines Spitals verwendet wird und bei Wegfall dieses Zwecks an die Schenkerinnen zurückgegeben werden muss. Seit der Umwandlung des KSBL-Standorts Laufen in ein Ambulantes Zentrum im Jahr 2020 war das Areal von Zwischen- und Fremdnutzungen geprägt. Vor diesem Hintergrund hat der Regierungsrat an seiner Sitzung vom 6. Juni 2023 einer Vereinbarung zugestimmt, auf deren Basis das Areal an die damaligen Schenkerinnen, die Einwohnergemeinde Laufen und die Burgergemeinde Laufen-Stadt, zurückgegeben wird.
«Die Vereinbarung legt den Grundstein für die Rückgabe des Spitalareals an die Burgergemeinde Laufen-Stadt und die Einwohnergemeinde Laufen. Nun nehmen Kanton und Gemeinden die daraus resultierenden Arbeiten auf und ermöglichen so eine zukunftsweisende Arealentwicklung», sagt Regierungsrat Thomas Weber.
Die lange und bewegte Geschichte des Areals Lochbrugg kommt damit zu einem guten Ende. Dies kommunizierten die Regierung des Kantons Basel-Landschaft, die Burgergemeinde Laufen-Stadt, die Einwohnergemeinde Laufen und das KSBL heute an ihrer gemeinsamen Medienkonferenz. «Wir sind sehr zufrieden mit dem Ausgang der Verhandlungen», erklärt Kathrin Hecht, Präsidentin ad interim der Burgergemeinde Laufen-Stadt. «Gemeinsam haben wir eine faire Lösung erarbeitet, die für alle Parteien stimmt».
Mit der unterzeichneten Vereinbarung sind die Modalitäten der Rückgabe bzw. Rücknahme des Areals geklärt. Die Parzellen 2182 und 1645 (siehe beigefügte Skizze) werden den Gemeinden unentgeltlich zurückgegeben. Die Kosten für den Rückbau des Spitalbaus tragen je zu einem Drittel der Kanton Basel-Landschaft und das KSBL und je zu einem Sechstel die beiden Gemeinden.
Dank der Vereinbarung ist der Weg nun frei für eine zukunftsorientierte Nutzung der Fläche mit wertvollem Wohnraum an einem höchst attraktiven Standort.
«Wir sind dankbar über die Vereinbarung, denn somit ist sichergestellt, dass die ehemaligen Parzellen wieder an die damaligen Eigentümer zurückgegeben werden», bestätigt Stadtpräsident Pascal Bolliger. «Das bringt der Gemeinde auch finanzielle Entwicklungsperspektiven. Für die beiden Gemeinden stellt diese Rückgabe eine einmalige Chance dar, auf diesen Flächen neuen, den Bedürfnissen von Laufen entsprechenden, attraktiven Wohnraum zu schaffen!»
Sonderfälle GOPS und Kapelle
Auch die Fragen rund um zwei spezielle Bauten auf dem Lochbruggareal wurden mit der aktuellen Vereinbarung geklärt. Die ehemalige unterirdische geschützte Operationsstelle (GOPS), die aufgrund von Vorgaben des Bundes bereitgestellt werden musste und sich unter dem Spitalbau befindet, wird vom Kanton in eine Sanitätshilfsstelle (SanHist) transformiert und durch die Stadt Laufen weiter betrieben. Im Zuge der Verhandlungen wurde entschieden, dass zur Abgeltung des daraus entstehenden Minderwerts des Grundstücks Lochbrugg das «Anneli Hof-Haus» an der Rennimattstrasse von der Einwohnergemeinde übernommen wird.
Die 1956 in einem Nebengebäude erbaute Spitalkapelle St. Joseph, die unter Denkmalschutz steht, bleibt als separat ausgeschiedene Baurechtsparzelle im Eigentum des Kantons Basel-Landschaft.
Die Vereinbarung über die Eckpunkte wird rechtskräftig, wenn sie auch durch die zuständigen Organe der Stadt Laufen und der Burgergemeinde Laufen-Stadt gutgeheissen wurde. Die Genehmigung wird an den jeweiligen Gemeindeversammlungen im September 2023 beantragt.
Der geschichtliche Hintergrund: Eine Schenkung aus den Jahren 1948-50 Das heutige Areal Lochbrugg entstand Mitte des vergangenen Jahrhunderts. Damals schenkten die Stadtburgergemeinde Laufen (heute Burgergemeinde Laufen-Stadt) und die Einwohnergemeinde Laufen die Landfläche dem «Feningerspital des Amtsbezirks Laufen». Denn letzteres, seit 1872 im Gebäude der heutigen Stadtverwaltung beheimatet, musste vergrössert werden. Die Schenkung des Landes knüpften die beiden Gemeinden an die Bedingung, dass das Land «nur für den Spitalbau und dessen Umschwung Verwendung finden» darf und bei Wegfall dieses Zwecks an die Schenkerinnen zurückzugeben ist. Die Schenkungsverträge aus den Jahren 1948 (Einwohnergemeinde) und 1950 (Burgergemeinde) besiegelten den Entscheid, die Fläche unentgeltlich abzutreten. |
Zurück an die Laufner Bevölkerung – ein logischer Schritt Nach vierjähriger Bauzeit konnte das neue Spital 1954 auf dem Areal zwischen Lochbruggstrasse und Maiersacker eröffnet werden. Nach dem Übertritt von Laufen zum Kanton Basel-Landschaft 1994 wurde das «Feningerspital» zum «Kantonsspital Laufen», später durch die Fusion mit dem Kantonsspital Liestal und dem Bruderholzspital 2012 Teil des «Kantonsspitals Baselland» (KSBL). Aufgrund der stark veränderten Situation im Gesundheitswesen beschloss der Landrat des Kantons Basel-Landschaft im November 2020 einstimmig das neue Dekret über die Betriebsstandorte des KSBL. Der Standort Laufen wurde per Ende 2020 in ein ambulantes Gesundheitszentrum umgewandelt. Nach Abschluss eines Beschwerdeverfahrens wurde dieser Entscheid auch auf rechtlicher Ebene definitiv. Da damit der ursprüngliche Schenkungszweck der Landflächen nicht mehr erfüllt werden konnte, war es für den Regierungsrat des Kantons Basel-Landschaft folgerichtig, das Areal den damaligen Schenkerinnen zurückzugeben. |
Für die beiden Gemeinden stellt die Rückgabe ihrer ehemalig übertragenen Liegenschaften eine einmalige Chance dar, auf diesen Flächen neuen, den Bedürfnissen von Laufen entsprechenden, attraktiven Wohnraum zu schaffen. Gleichzeitig wird damit auch die Kapital- und Vermögensbasis der Gemeinden für die künftigen Generationen gestärkt. Die Planungshoheit liegt bei der Gemeinde. Die detaillierte Entwicklung wird im Planungsprozess definiert. Jede Zonenplanänderung muss durch die Bevölkerung an der Gemeindeversammlung beschlossen werden.