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Krebspest in der Lüssel: Aufhebung der Massnahmen
Bei Nachuntersuchungen in den betroffenen Gewässerabschnitten der Lüssel konnten keine weiteren Fälle der Krebspest mehr nachgewiesen werden. Die vom Amt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (ALV) am 13. Juni 2022 für die Lüssel angeordneten Massnahmen werden daher zum 2. August 2022 aufgehoben.
Im Kanton Solothurn wurden Ende Mai in der Lüssel bei Erschwil tote Krebse gefunden. Die durchgeführten Untersuchungen haben zunächst einen Befall mit der Krebspest erhärtet.
Zum Schutz der bedrohten einheimischen Krebse hatte das ALV in Absprache mit dem Amt für Wald beider Basel sowie den zuständigen Fachstellen des Kantons Solothurn am 13. Juni 2022 den gesamten Lauf der Lüssel zum Sperrgebiet erklärt und Massnahmen zur Verhinderung einer Ausbreitung der Krebspest angeordnet. Im Kanton Basel-Landschaft war der Flusslauf der Lüssel beginnend am Ursprung im Bogental auf dem Gebiet der Gemeinde Lauwil sowie im weiteren Flussverlauf die auf dem Gebiet der Gemeinden Brislach und Zwingen gelegenen Flussabschnitte bis zur Mündung der Lüssel in den Fluss Birs von den Massnahmen betroffen.
Bei den nach dem 13. Juni 2022 untersuchten Krebsen aus dem betroffenen Gewässerabschnitten konnte die Krebspest nicht mehr nachgewiesen werden. Die angeordneten Massnahmen werden daher zum 2. August 2022 vollständig aufgehoben.
Weitere Informationen: Allgemeine Infos zur Krebspest (BLV)
Allgemeine Infos zur Krebspest (BLV):