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07.11.2023
Mitwirkung zur Revision des Fischereigesetzes BL startet mit Forum
Der Kanton Basel-Landschaft revidiert sein Fischereigesetz. Erneut startet das Amt für Wald beider Basel dafür einen breit abgestützten partizipativen Prozess. Gestern trafen sich alle Anspruchsgruppen in einem Forum, um an einem gemeinsamen Leitbild zu arbeiten. Dieses wird Grundlage für die Gesetzesrevision sein.
Rund 40 Vertreterinnen und Vertreter zeigten Interesse zur Mitwirkung bei der Revision des Fischereigesetztes. Das gestrige Forum bildet den Anfang des partizipativen Prozesses, bei dem als erstes ein gemeinsames Verständnis geschaffen werden soll. Das Leitbild, das in den nächsten Wochen erarbeitet werden wird, bildet die Grundlage für die weiteren (gesetzlichen) Arbeiten. Neben den Fischerinnen und Fischern, den Gemeinden und diversen kantonalen Fachstellen waren auch der Naturschutz, Kraftwerksbetreibende sowie wasserorientierte Freizeitnutzende wie Kajakvereine und Hundehalterinnen und -halter vertreten.
Gesetz soll vielfältige Bedürfnisse berücksichtigen
Der breite Austausch ermöglicht die Berücksichtigung vielfältiger Interessen rund um die Baselbieter Gewässer. Im Zentrum stehen die Fische und Krebse sowie deren Lebensraum. Ihr Schutz, ihre Förderung und auch ihre nachhaltige Nutzung werden die zentralen Belange der Gesetzgebung sein. Gewässer haben aber auch für die Bevölkerung eine wichtige Bedeutung als Erholungsraum, insbesondere in heisser werdenden Sommern. Der partizipative Prozess soll die unterschiedlichen Sichtweisen einbringen sowie die vielschichtigen Ansprüche und möglichen Konflikte benennen. Ziel ist, die verschiedenen Interessen angemessen zu berücksichtigen und zu koordinieren. Zugleich sollen neue wissenschaftliche Erkenntnisse einfliessen und die sich verändernden klimatischen Bedingungen berücksichtig werden.
Gemeinden und Kanton haben den Lead
Die Gemeinden verpachten die Gewässer an interessierte Fischerinnen und Fischer. Das fischereiliche Management ist aber eine partnerschaftliche Aufgabe von Gemeinden und Kanton. Die Erarbeitung des neuen Gesetzes und der Verordnung erfolgt deshalb als VAGS-Projekt (Verfassungsauftrag Gemeindestärkung).
