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Regierungsrat macht Weg frei für Lockerung der Härtefallkriterien
Der Regierungsrat hat sich mit Nachdruck für eine Lockerung der Anspruchsvoraussetzungen für Härtefälle im Zusammenhang mit den Covid-19-Massnahmen eingesetzt und entsprechende Vorschläge eingebracht. Ziel der Regierung ist es, die Direktbetroffenen der Schliessungsmassnahmen stärker und einfacher unterstützen zu können. Der Regierungsrat begrüsst, dass der Bundesrat mit seinem heutigen Entscheid die Härtefallkriterien nun gelockert hat. Der Kanton Basel-Landschaft ist vorbereitet, entsprechende Unterstützungsgesuche ab nächster Woche entgegenzunehmen.
Der Bundesrat hat an seiner heutigen Sitzung die Covid-19-Härtefallverordnung angepasst und die Härtefallkriterien gelockert. Diese Beschlüsse und Änderungen gelten automatisch auch für den Kanton Basel-Landschaft. Der Regierungsrat begrüsst diese Anpassungen und freut sich, dass der Bundesrat auf seine Forderungen eingetreten ist.
Mit dem heutigen Bundesratsbeschluss gelten neu auch Unternehmen als Härtefälle, die auf behördliche Anordnung hin schliessen müssen. Damit spielt in diesen Fällen die Umsatzentwicklung keine Rolle mehr. Davon profitieren insbesondere Betriebe der Gastronomie und des Detailhandels. Gleichzeitig hat der Bundesrat die Prüfverfahren durch die Kantone generell vereinfacht.
Unterstützung wird stärker und einfacher
Die Beschlüsse des Bundesrats entsprechen weitgehend dem, was der Kanton in der vorangehenden Konsultation gefordert hat. Die Lockerung erlaubt eine unkomplizierte Unterstützung der von den Schliessungen betroffenen Branchen, vergleichbar mit der Soforthilfe des Kantons im Frühjahr 2020. Der Kanton Basel-Landschaft wird sein Härtefallprogramm basierend auf den neuen Bundesbestimmungen umgehend anpassen und erweitern.
Kanton Basel-Landschaft ist operativ bereit
Gesuche für Härtefallunterstützung können seit Anfang Dezember 2020 über www.haertefallregelung-bl.ch eingereicht werden. Das vereinfachte Verfahren für geschlossene Betriebe wird nächste Woche aufgeschaltet. Die Direktbetroffenen können jetzt À-fonds-perdu-Beiträge und Kredite mit erleichtertem Zugang beantragen. Aktuell sind rund 70 Unterstützungsgesuche nach bisheriger Regelung eingegangen. Es wurden Anträge über 5,8 Mio. Franken für nicht rückzahlbare À-fonds-perdu-Beiträge und über 12,6 Mio. Franken für verbürgte Kredite gestellt. Die bereits eingegangenen Anträge werden nun nach den neuen, gelockerten Regelungen geprüft.
Die kantonalen Stellen sind also operativ bereit. Die ersten Unterstützungsleistungen werden ab 4. Februar 2021 ausbezahlt, unmittelbar nach Ablauf der Referendumsfrist zum Landratsbeschluss über das Härtefallprogramm vom 3. Dezember 2020.
Regierungsrat will Härtefallhilfe im Eilverfahren aufstocken
Der Bund hat die Mittel für die Härtefallregelung im Dezember 2020 von 1 Milliarde auf 2,5 Milliarden Franken erhöht. Damit das Baselbiet von diesen zusätzlichen Mitteln profitieren kann, wird der Regierungsrat am 19. Januar 2021 eine Vorlage an den Landrat überweisen, mit welcher er eine Aufstockung des Baselbieter Härtefallprogramms von 31 Mio. auf voraussichtlich bis zu 77,5 Mio. Franken beantragt. Im Eilverfahren soll diese Vorlage dann am 20. Januar 2021 in der zuständigen Finanzkommission und am 28. Januar 2021 im Landrat beraten und verabschiedet werden.
> Grafik des Seco zur Neuerung der Härtefallverordnung
> Weitere Informationen zur Gesuchsstellung: www.haertefallregelung-bl.ch