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Neuregelung der Kosten für das Pflegeverbrauchsmaterial entlastet Gemeinden
Die Kosten für das Pflegeverbrauchsmaterial, welches von den Alters- und Pflegeheimen in der Alterspflege benötigt wird, werden gemäss Bundesvorgaben wieder von den Krankenversicherern übernommen und müssen nicht mehr durch die öffentliche Hand getragen werden. Im Kanton Basel-Landschaft betrifft das die Gemeinden, welche per 1. Januar 2022 durch eine entsprechende Senkung der Pflegenormkosten jährlich um rund 1,9 Millionen Franken entlastet werden.
Nachdem der Bund die rechtliche Grundlage geschaffen hat, dass die Krankenversicherer Produkte aus der Mittel- und Gegenständeliste (MiGeL) in der Pflege wieder übernehmen müssen, passt der Kanton Basel-Landschaft mit diesem RRB im Nachvollzug die Verordnung vom 22. Februar 2011 über die Finanzierung von Pflegeleistungen (SGS 362.14) an.
Die Gemeinden, die im Kanton Basel-Landschaft für die Restkostenfinanzierung der Pflege aufkommen, werden so um ca. 1,9 Millionen Franken jährlich entlastet. Neu stellen die Alters- und Pflegeheime (APH) die Mittel und Gegenstände den Krankenversicherern in Rechnung. Die am 4. Juni 2021 vom Bundesrat verordnete Inkraftsetzung der MiGeL-Vergütung bereits auf den 1. Oktober 2021 würde sowohl für die Gemeinden als auch für die Leistungserbringer einen erhöhten administrativen Aufwand mit sich bringen, der sich in der äusserst knapp bemessenen Zeit kaum umsetzen liesse. Die Volkswirtschafts- und Gesundheitsdirektion (VGD) hat deshalb zwei Varianten in eine auf zwei Monate befristete Anhörung bei den Gemeinden und den Leistungserbringern gegeben.
Beide Varianten unterscheiden sich nicht in der Gesamtsumme der Entlastung für die Gemeinden, sondern lediglich im Zeitpunkt, ab wann die Entlastung zum Tragen kommt. Die Anhörung hat gezeigt, dass sowohl von Seiten der Gemeinden als auch von den Leistungserbringern praktisch ausschliesslich Variante 2 bevorzugt wird, welche eine Anpassung der Verordnung per 1. Januar 2022 vorsieht. Aufgrund des fast einstimmigen Ergebnisses für Variante 2 beschliesst der Regierungsrat, die Umsetzung der KLV-Anpassung betreffend die MiGeL im Kanton Basel-Landschaft auf den 1. Januar 2022 vorzunehmen und den Kostensatz pro Pflegestunde auf diesen Zeitpunkt für das Jahr 2022 um 1.50 Franken zu senken.