Der Regierungsrat hat den Freispruch im Strafverfahren gegen Regierungsrat Thomas Weber zur Kenntnis genommen. Der Regierungsrat begrüsst es, dass der Sachverhalt durch das Strafgericht – vorbehältlich eines Weiterzugs des erstinstanzlichen Entscheides seitens der Staatsanwaltschaft – geklärt werden konnte.
Für Regierungsrat Thomas Weber entspricht der heute mündlich eröffnete Entscheid den Erwartungen – er wurde vom Strafgericht von sämtlichen Vorwürfen vollumfänglich entlastet.