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Verfassungsartikel Pflege: Die Ausbildungsoffensive beginnt

Verfassungsartikel Pflege: Die Ausbildungsoffensive beginnt
Die Kantone Basel-Landschaft und Basel-Stadt starten gemeinsam die Umsetzung des Pflegeartikels. Die gesetzlichen Grundlagen sind kürzlich in beiden Kantonen in Kraft getreten. Sie schaffen die Basis, damit die Kantone die Förderbeiträge für berechtigte Studierende sowie Beiträge für die Ausbildungsbetriebe im Rahmen der Ausbildungsoffensive ausbezahlen können. Damit werden die Pflege und der Pflegeberuf attraktiver gemacht und nachhaltig gestärkt.
Im November 2021 haben Volk und Stände die Volksinitiative «Für eine starke Pflege» angenommen. Bundesrat und Parlament haben dabei entschieden, den Pflegeartikel in zwei Schritten umzusetzen. Die erste Etappe umfasst eine Ausbildungsoffensive, die zweite die Verbesserung der Arbeitsbedingungen. Die erste Etappe, die Ausbildungsoffensive, startet nun in den Kantonen Basel-Stadt und Basel- Landschaft. Angesprochen sind insbesondere Personen mit Berufserfahrung im Bereich Pflege/Betreuung, die sich für eine höhere Ausbildung interessieren, Quereinsteigende und Personen mit Betreuungs- und Unterhaltspflicht. Gestärkt werden soll aber auch die Berufsausbildung zur Fachfrau/zum Fachmann Gesundheit (FaGe).
Die Ausbildungsoffensive läuft insgesamt acht Jahre. Finanziert wird sie mit Bundes- und Kantonsgeldern, wobei die Kantone Basel-Stadt und Basel-Landschaft zusätzlich mit Beiträgen an Betriebe im Bereich der Berufsbildung FaGe einen zentralen Zubringer in die Höhere Fachausbildung stärken.
Start der Ausbildungsoffensive Pflege
Die individuelle Unterstützung für Studierende in Form von Ausbildungsbeiträgen dient der Sicherung des Lebensunterhalts während einer Ausbildung in den Bereichen Höhere Fachschule oder Fachhochschule Pflege. Für die Vergabe der Ausbildungsbeiträge spielen das Alter und die Berufserfahrung eine Rolle. Zudem werden Studierende mit Betreuungs- und Unterhaltspflicht zusätzlich unterstützt. Dank der Beiträge können auch Personen eine Pflegeausbildung absolvieren, die aufgrund des tiefen Ausbildungslohns eine solche nicht in Erwägung ziehen würden.
In einem nächsten Schritt erfolgt darüber hinaus die Auszahlung von Förderbeiträgen an die praktischen Ausbildungsbetriebe. Beiträge erhalten Spitäler, Pflegeheime und Spitex-Organisationen, sowie weitere Informationen die Pflegestudierende ausbilden.
Interessierte Pflegestudierende können ab sofort prüfen, ob sie zum Bezug von Ausbildungsbeiträgen berechtigt sind.
Die Ausbildungsoffensive setzte auf drei Ebenen an:
- Individuelle Unterstützung für Studierende (Ausbildungsbeiträge Pflege)
- Förderung der Praktischen Ausbildung in den Ausbildungsbetrieben (FaGe, Pflege HF/FH)
- Beiträge an die Höhere Fachschule für Projekte und Massnahmen
Individuelle Unterstützung für Studierende
Die individuelle Unterstützung in Form von Ausbildungsbeiträgen dient der Sicherung des Lebensunterhalts, damit die Ausbildung in Pflege HF und in Pflege FH absolviert werden kann. Die Berechtigung für Ausbildungsbeiträge Pflege hängt vom Alter, der Berufserfahrung und einer elterlichen Betreuungs- oder Unterhaltspflicht ab. Es sollen Personen unterstützt werden, die aufgrund des tiefen Ausbildungslohns die Ausbildung ansonsten nicht in Erwägung würden. Weiter sollen Personen mit entsprechender Vorbildung (Bereich Pflege/Betreuung), Quereinsteigende oder Personen mit geringem Haushaltseinkommen erreicht werden.
Einen Anspruch auf Ausbildungsbeiträge Pflege der Kantone Basel-Landschaft oder Basel-Stadt hat, wer eine anerkannte Ausbildung absolviert (Studium Pflege FH oder HF) und bei Beginn des Ausbildungsjahres
- in den Kantonen Basel-Stadt oder Basel-Landschaft wohnhaft ist, oder
- im grenznahen Ausland wohnt und ein Praktikum in den Kantonen Basel-Landschaft oder Basel-Stadt absolviert und zu Beginn der Ausbildung mindestens 25 Jahre alt ist oder bereits eine Berufslehre abgeschlossen hat und seither mindestens zwei Jahre finanziell unabhängig war oder
- elterliche Betreuungs- oder Unterhaltspflichten wahrnimmt.
Interessierte finden weitere Informationen in diesem Informationsblatt und können sich beim Amt für Ausbildungsbeiträge Pflege beider Basel melden.
Förderung der praktischen Ausbildung in den Ausbildungsbetrieben (FaGe, Pflege HF/FH)
Neu werden Einrichtungen im Gesundheitswesen, die eine Ausbildungsverpflichtung haben (Ausbildungsstätten), eine Abgeltung für ihre Leistungen in der praktischen Ausbildung von Pflegefachpersonen HF/FH erhalten. Während sich Spitäler und im Kanton Basel-Landschaft Pflegeheime bereits heute zur Ausbildung einer bestimmten Anzahl Pflegekräfte verpflichten, wird dies neu auch für Pflegeheime in Basel-Stadt und Spitex-Organisationen in beiden Kantonen gelten.
Zusätzlich planen die Kantone, künftig die Lehre zur Fachfrau/Fachmann Gesundheit (FaGe) EFZ ebenfalls mit einem Beitrag zu unterstützen. Die FaGe sind wichtige Zubringer zum Studium Pflege FH/HF. Rund 65% der FaGe absolvieren nach ihrer Lehre ein weiterführendes Studium. Obwohl die FaGe vom Bundesgesetz nicht erfasst sind, ist es aus Sicht der Kantone Basel-Landschaft und Basel-Stadt sinnvoll, die Einrichtungen in ihrer Ausbildungsarbeit zu unterstützen.
Die Ausbildungsbetriebe erhalten folgende Beiträge zur Förderung der praktischen Ausbildung:
- Maximal 300 Franken pro geleistete Ausbildungswoche Pflege HF/FH
- Maximal 1'800 Franken pro geleistetes Ausbildungsjahr FaGe EFZ
Um kantonale Beiträge für ihre Ausbildungsleistung zu erhalten, nehmen die Ausbildungsstätten folgende Pflichten wahr:
- Jährliche Teilnahme an der Ausbildungspotenzialberechnung (APB), im Auftrag der Kantone durch die OdA Gesundheit beider Basel durchgeführt
- Erbringen von Ausbildungsleistungen im Bereich FaGe und Tertär (Pflege HF und Pflege FH) gemäss den Ergebnissen der APB
- Jährliches Reporting der Ausbildungsleistung an die Kantone in Form eines Ausbildungskonzepts (Formulare werden den Ausbildungsbetrieben zur Verfügung gestellt)
Ausbildungsbetriebe, deren Ausbildungsleistung (Ist-Wert) weniger als 90 Prozent der zu erbringenden Ausbildungsleistung pro Bereich (Soll-Wert) gemäss der Ausbildungspotenzialberechnung (APB) beträgt, müssen jährlich eine Ausgleichszahlung für die Differenz zwischen der erbrachten und der zu erbringenden Ausbildungsleistung entrichten. Damit die Betriebe Zeit haben, sich auf die neue Systematik einzustellen, werden Ausgleichszahlungen erst ab dem Jahr 2026 gefordert.
Weitere Informationen zu den Pflichten und Rechten der Ausbildungsstätten können dem Informationsblatt «Förderung der praktischen Ausbildung FaGe, Pflege HF und FH» sowie den gesetzlichen Grundlagen des jeweiligen Kantons entnommen werden.
Beiträge an die Höhere Fachschule (HF) für Projekte
In diesem Bereich wird es darum gehen, dass die Höhere Fachschule (Ausbildung via BzG https://www.bzgbs.ch/) zusammen mit den Kantonen Projekte erarbeitet, um die Attraktivität der Studiengänge/des Studiengangs zu steigern, die Zahl der Studienabbrüche zu vermindern oder den Austausch zwischen Schulbetrieb und Praxis zu fördern. Die Schulen leisten bereits heute viel Arbeit in diese Richtung. Mit diesen Geldern können jetzt Projekte verwirklicht werden, die bisher am finanziellen Aspekt gescheitert sind.
Für Beiträge an Fachhochschulen (FH) bestehen im Bundesrecht bereits heute Rechtsgrundlagen, weshalb das neue Bundesgesetz über die Förderung der Ausbildung im Bereich der Pflege sich nur zu den kantonalen Beiträgen an ihre HF äussert. Auch bei den FH soll es aber Projekte im Rahmen der Umsetzung des Verfassungsartikels Pflege geben.
Verbesserung der Arbeitsbedingungen
Parallel zur Ausbildungsoffensive gehen die beiden Basel gleichzeitig die zweite Etappe zu den Verbesserungen der Arbeitsumfeldfaktoren an. Gemeinsam mit den Branchenverbänden und Organisationen aus beiden Kantonen haben sie Verbesserungsvorschläge auf Basis einer Auslegeordnung und eines Positionspapiers der Oda Gesundheit beider Basel weiterbearbeitet. Im Vordergrund stehen aktuell Themen wie sogenannte Poollösungen, um kurzfristigen Personalengpässen entgegenzuwirken, oder das betriebliche Gesundheitsmanagement, um die zunehmenden (Langzeit-)Absenzen des Pflegepersonals in den Betrieben anzugehen.
Rechtliche Grundlagen
Die beiden Kantone Basel-Stadt und Basel-Landschaft gehen die Umsetzung des Verfassungsartikels Pflege gemeinsam an und arbeiten in der Projektorganisation eng mit Partnerorganisationen aus dem Gesundheitswesen zusammen. Aus juristischen Gründen müssen beide Kantone eigene rechtliche Grundlagen zur Umsetzung im jeweiligen Kantonsgebiet schaffen.
Im Kanton Basel-Stadt sind die gesetzlichen Grundlagen am 1. August 2024 in Kraft getreten. Anträge für Ausbildungsbeiträge sind seither möglich und werden entsprechend den Anmeldefristen geprüft und abgewickelt. Im Kanton Basel-Landschaft sind das Einführungsgesetz (EG BGFAP) und die dazugehörige Verordnung zum Einführungsgesetz (Vo EG BGFAP) rückwirkend per 1. Juli 2024 in Kraft getreten. Somit ist die Bearbeitung der Gesuche um Ausbildungsbeiträge auch im Kanton Basel-Landschaft möglich.
Weitere Informationen finden Sie unter:
Umsetzung des Pflegeartikels (baselland.ch)
Umsetzung Pflegeinitiative | Kanton Basel-Stadt (bs.ch)
Ausbildungsbeiträge Pflege | Kanton Basel-Stadt (bs.ch)
Siehe auch Faktenblatt Medienrundgang "Ausbildungsoffensive Verfassungsartikel Pflege"