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Vogelgrippe bei Wildvögeln im Kanton Basel-Landschaft nachgewiesen
In der vergangenen Woche wurden beim Kraftwerk Birsfelden im Rhein mehrere tote Wildvögel aufgefunden und im Rahmen des laufenden Monitorings des Amts für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen auf die hochansteckende Aviäre Influenza (HPAI, Vogelgrippe) untersucht. Zwei der drei beprobten Wildvögel wurden positiv auf HPAI getestet.
Es sind dies die ersten im Kanton Basel-Landschaft bestätigten Fälle. Bei den getesteten Vögeln handelt sich um Lachmöwen. Frühere Funde von toten Wildvögeln im Kanton erwiesen sich bislang als negativ auf das Virus.
Das Vogelgrippevirus ist weltweit verbreitet. In weiten Teilen Europas tritt es seit einiger Zeit vermehrt auf. Deshalb ist es keine Überraschung, dass die Krankheit auch in diesem Winterhalbjahr wieder in der Schweiz vorkommt. Seit Januar 2023 haben die Fallzahlen bei Wildvögeln in Europa zugenommen, so auch in der Schweiz.
Bereits im November 2022 hatte das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen BLV schweizweiten Massnahmen zur Eindämmung der Vogelgrippe angeordnet. Diese gelten bis mindestens 30. April 2023 (am 9. März 2023 verlängert). Im Fokus steht dabei, den Kontakt zwischen Wildvögeln und Hausgeflügel zu verhindern. Das bedeutet unter anderem, dass sich Hausgeflügel weiterhin nur in einem vor Wildvögeln geschützten Bereich aufhalten darf.
Tot aufgefundene Wildvögel sollten aus Sicherheitsgründen generell nicht berührt werden. Sie sind der Wildhut, der Polizei oder dem Veterinärdienst zu melden.
Seit 1.Januar 2010 besteht eine Registrierungspflicht für Geflügelhaltungen. Diese gilt auch für Hobbyhaltungen mit nur wenigen Tieren.