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3. Solidaritätsbeiträge
Besonders stark von der Sozialhilfe betroffene Gemeinden erhalten zusätzlich zur Lastenabgeltung Sozialhilfe einen Solidaritätsbeitrag. Der Solidaritätsbeitrag richtet sich nach der Sozialhilfequote über 130% des kantonalen Durchschnitts. Finanzstarke Gemeinden erhalten einen reduzierten Solidaritätsbeitrag. Die Solidaritätsbeiträge werden von den Einwohnergemeinden mit jährlich 10 Franken pro Einwohner finanziert.