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4. Härtebeiträge
Der Regierungsrat kann im Einzelfall einen Härtebeitrag für Investitionsprojekte, an die Gesamtheit der Aufgaben einer Gemeinde oder an eine einzelne Aufgabe beschliessen. Damit soll erreicht werden, dass eine Gemeinde beispielsweise nicht einen unangemessen hohen Steuerfuss beschliessen muss, um sich finanzieren zu können. Die Gewährung eines solchen Beitrags setzt eine umfassende Analyse des gesamten Finanzhaushalts der betroffenen Gemeinde voraus.
Alimentiert werden die Härtebeiträge aus dem Härtefonds, der von den Gemeinden gemäss ihrer Einwohnerzahl geäufnet wird (maximal 2.50 Franken pro Einwohner jährlich).