- Basel-Landschaft
- Organisation
- Gemeinden
- Gemeindefinanzen
- Rechnungslegung Bürgergemeinden
Rechnungslegung Bürgergemeinden
Für die Bürger- und Burgergemeinden gilt nach wie vor das alte Rechnungsmodell (nicht HRM2). Bürger- und Burgergemeinden können gemäss §3 Absatz 4 der Bürgergemeiderechnungsverordnung freiwillig den Kontenrahmen der Einwohnergemeinden übernehmen (siehe dazu Kapitel 3 des Finanzhandbuchs für die Einwohnergemeinden).
Wegleitungen Rechnungswesen
Wegleitung RPK
Für die Rechnungsprüfungskommission der Bürgergemeinden gelten grundsätzlich die gleichen Regelungen wie für die Rechnungsprüfungskommissionen der Einwohnergemeinden (siehe dazu Kapitel 19 des Finanzhandbuchs für die Einwohnergemeinden).
Kontakt
Kompetenzzentrum Gemeindefinanzen
Rheinstrasse 33b
4410 Liestal
T 061 552 56 35
michael.bertschi@bl.ch