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Die landrätliche Volkswirtschafts- und Gesundheitskommission sagt Ja zur Spitalfusion
Die Kommissionsberichte zu den Spitalvorlagen sind publiziert
Die Volkswirtschafts- und Gesundheitskommission Basel-Landschaft (VGK) hat die Beratung der beiden Vorlagen zur Gesundheitsregion – Gesundheitsversorgung und Spitalgruppe – abgeschlossen. In ihren Kommissionsberichten zuhanden des Landrats beantragt sie einstimmig bzw. grossmehrheitlich, beiden Vorlagen zuzustimmen. Die Kommission befürwortet damit die von den Regierungen beider Basel sowie dem Kantonsspital Baselland (KSBL) und dem Universitätsspital Basel (USB) angestrebte Spitalfusion.
Die VGK hat sich im Verlauf eines ausserordentlich intensiven und langdauernden Beratungsprozesses mit der Neugestaltung des Gesundheitsraums auseinandergesetzt. Die beiden Vorlagen Gemeinsame Gesundheitsregion / Gesundheitsversorgung und Gemeinsame Gesundheitsregion / Spitalgruppe sowie die damit zusammenhängenden Gesetze und Staatsverträge werden von der Kommission gutgeheissen.
Staatsvertrag Gesundheitsversorgung einstimmig gutgeheissen
Die Vorlage betreffend Gesundheitsversorgung war in der landrätlichen Kommission inhaltlich kaum umstritten. Der Grundsatz einer gemeinsamen Planung und Regulierung des Gesundheitsraums wurde von allen Fraktionen geteilt und als unausweichlich für eine Steigerung der Qualität und die künftige Bezahlbarkeit hochentwickelter Gesundheitsdienstleistungen gewürdigt. Als besonders bedeutend hervorgehoben wurden die Möglichkeiten einer wirkungsvolleren Regulierung insbesondere des ambulanten Bereichs, wozu allerdings die gesetzlichen Grundlagen noch fehlen. Die VGK unterstützt aber die Absicht, die gemeinsame Planung auf diesen Bereich auszudehnen. Das Spitalversorgungsgesetz wurde von der Kommission in einigen Punkten modifiziert. Wesentliche Änderungen gegenüber der Vorlage betreffen die Förderung ambulanter Behandlungen. Insbesondere wurde die vorgesehene Möglichkeit der umfassenden Einsicht in die Patientenunterlagen kritisch hinterfragt. Die Kommission schränkte das Recht ein, insofern der Direktion lediglich «zur Plausibilisierung Einsicht in die Grundlagen der Dokumentation» gewährt wird. Eine weitere Änderung betrifft die Abgeltung für ambulante und intermediäre Leistungen. Der Kanton kann diese den Spitälern gewähren, wenn die Tarife die Kosten einer wirtschaftlichen Leistungserbring nicht decken. Der Kommission war es wichtig, dass dabei nur Leistungen berücksichtigt werden, «welche zur Versorgung der Kantonsbevölkerung notwendig sind und insgesamt kostendämpfend wirken». Zudem nahm sie einen «Experimentierartikel» auf, mit dem «im Rahmen innovativer Versorgungsmodelle» den Spitälern Unterstützung gewährt werden kann. Der Staatsvertrag wurde von der Kommission einstimmig, das Spitalversorgungsgesetz mit 9:0 Stimmen bei einer Enthaltung gutgeheissen. Dem Landratsbeschluss wurde einstimmig zugestimmt.
Grünes Licht für die Spitalgruppe
Eher kontrovers diskutiert wurde in der Kommission die Vorlage zur Spitalgruppe. Die Auswirkung einer Zusammenführung von KSBL und USB zur Universitätsspital Nordwest AG war Thema zahlreicher Sitzungen, wobei ein besonderes Augenmerk auf die geplanten Transformationen an den Standorten Bruderholz und Laufen gelegt wurde. Grundsätzlich wurden die dort geplanten Schritte gutgeheissen. Die Mehrheit der Kommission ging mit den Spitalvertretern einig, wonach insbesondere zur Sicherung der Hochschulmedizin und zur Erreichung des errechneten Synergieeffekts von CHF 70 Mio. pro Jahr Rückbauten und Verlagerungen von Angeboten unausweichlich sind. Würde die Spitalgruppe nicht zustande kommen, wären diese Ziele – und aufgrund seiner Kapitalbasis das Überleben des KSBL insgesamt – in Gefahr. Weitere wichtige Themen betrafen die berufliche Vorsorge, die von der Finanzkommission in einem Mitbericht betrachtet wurde, und die Auswirkungen auf die Gemeinwirtschaftlichen und besonderen Leistungen (GWL).
Gemäss Staatsvertrag halten die beiden Trägerkantone zum Zeitpunkt der Fusion das gesamte Aktienkapital an der künftigen Universitätsspital Nordwest AG (USNW) im Verhältnis von höchstens 66.6 Prozent (BS) zu mindestens 33.4 Prozent (BL). Trotz der gegenüber dem ursprünglichen Verhältnis verbesserten Ausgangslage, beurteilte eine Kommissionsminderheit das Resultat als ungenügend. Für die Mehrheit öffnete das Ergebnis einen ermutigenden Ausblick auf die Zeit nach der Fusion. Entscheidend ist dabei, dass Baselland in den wesentlichen Punkten von seinem grösseren Partner nicht überstimmt werden kann.
Im Spitalbeteiligungsgesetz wurden einige Änderungen angebracht. So soll die Oberaufsicht mit einer Interparlamentarischen Geschäftsprüfungskommission (IGPK) sichergestellt werden. Zudem soll die IGPK zu ihrer Unterstützung der Finanzkontrolle Aufträge erteilen können. Weiter wurden der Aktionärbindungsvertrag, die Statuten sowie die Eigentümerstrategie der USNW AG einer Begutachtung unterzogen. Der Staatsvertrag wurde von der Kommission mit 10:0 Stimmen bei einer Enthaltung, das Spitalbeteiligungsgesetz mit 11:1 Stimmen gutgeheissen. Dem Landratsbeschluss wurde mit 10:2 Stimmen zugestimmt.
Intensiver Austausch zwischen den beiden parlamentarischen Kommissionen
Am 25. Juni 2015 präsentierten die beiden Regierungen von BL und BS ihr Vorhaben einer vertieften Kooperation in der Gesundheitsversorgung und der Gründung einer gemeinsamen Spitalgruppe. Seit August 2015 war die zuständige Kommission des Landrats eng in die Beratung einbezogen und wurde von der Direktion in regelmässigen Abständen informiert. Bis zum Abschluss der Beratungen traf sich die VGK fünf Mal mit der Partnerkommission aus Basel-Stadt, der Gesundheits- und Sozialkommission (GSK) des Grossen Rats. Dabei ging es darum, die beiden Kommissionen auf einen gemeinsamen Wissensstand zu bringen, Haltungen auszutauschen und ein aufeinander abgestimmtes Vorgehen zu besprechen. Im Februar 2018, ein halbes Jahr nach Start der Vernehmlassung, veröffentlichte die Regierung die beiden Vorlagen. Obschon die VGK durch die lange Vorlaufzeit gut vorbereitet war, brauchte es nochmals mehrere Zusatzsitzungen, um die Diskussion über die Staatsverträge und die Lesungen der beiden Gesetze noch vor den Sommerferien abzuschliessen.
> Bericht VGK: Gemeinsame Gesundheitsregion / Gesundheitsversorgung vom 2.7.2017
> Bericht VGK: Gemeinsame Gesundheitsregion / Spitalgruppe vom 2.7.2017