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Geringere Reduktion des ÖV-Angebots im Oberbaselbiet beantragt
BPK verabschiedet geänderte Vorlage zur Anpassung des 7. Generellen Leistungsauftrags
Geringere Reduktion des ÖV-Angebots im Oberbaselbiet beantragt
Statt bei sechs soll das ÖV-Angebot im Oberbaselbiet nur bei vier Linien reduziert und im Laufental sowie zwischen Dornach und Muttenz soll gänzlich auf eine Reduktion verzichtet werden. Mit dieser Änderung hat die Bau- und Planungskommission (BPK) des Landrats heute Donnerstag der Anpassung des 7. Generellen Leistungsauftrags im Bereich des öffentlichen Verkehrs für die Jahre 2014 – 2017 zugestimmt. Die Vorlage geht nun zum Entscheid an den Landrat.
In ihrer Finanzstrategie zur Erreichung eines nachhaltig ausgeglichenen Staatshaushaltes hatte die Regierung beantragt, auf Linien mit einem Kostendeckungsgrad unter 30 Prozent das Angebot generell um 33 Prozent zu kürzen. Von dieser Massnahme wären betroffen gewesen:
- S9 Sissach – Olten: Kostendeckungsgrad 20%
- Buslinie 63 Dornach – Muttenz: Kostendeckungsgrad 27%
- Buslinie 91 Waldenburg – Bretzwil: Kostendeckungsgrad 18%
- Buslinie 92 Bennwil – Hölstein: Kostendeckungsgrad 14%
- Buslinie 93 Lampenberg – Lausen: Kostendeckungsgrad 14%
- Buslinie 104 Gelterkinden – Zeglingen: Kostendeckungsgrad 28%
- Buslinie 105 Sissach – Gelterkinden: Kostendeckungsgrad 24%
- Buslinie 119 Laufen - Zwingen – Nenzlingen: Kostendeckungsgrad 24%
Nach eingehender Diskussion hat die BPK heute Donnerstag entschieden, das Angebot nur bei wirklich gering nachgefragten Kursangeboten (mit Kostendeckungsgrad von 20% und darunter) zu kürzen. Konkret schlägt eine Mehrheit der BPK dem Landrat folgende Anpassungen vor:
- S9 Sissach – Olten: Busersatz für drei letzte Kurspaare (nur Sissach - Läufelfingen)
- Buslinie 91 Waldenburg – Bretzwil: kein Betrieb am Samstag und Sonntag
- Buslinie 92 Bennwil – Hölstein: kein Betrieb am Samstag und Sonntag
- Buslinie 93 Lampenberg – Lausen: kein Betrieb am Samstag und Sonntag
Eine Mehrheit der Kommission hält an den Sparzielen im Bereich ÖV fest. Deshalb beauftragt die Kommission die BUD für die Ausarbeitung des generellen Leistungsauftrags 2018-2021, in Zusammenarbeit mit allen Leistungserbringern und den Gemeinden weitere Kostenoptimierungen im Angebot vorzunehmen, so dass die ursprünglich gemäss Vorlage 2015-386 festgelegten jährlichen Einsparungen von 0.9 Mio. CHF erreicht oder übertroffen werden.
Zusätzlich wird die BUD beauftragt, die Ertragsseite ab 2018 zu verbessern, indem eine Erhöhung des U-Abo-Tarifs und eine Wiedereinführung eines Nachtzuschlags angestrebt werden.