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Geschäftsleitung des Landrats beschliesst weiteres Vorgehen
In Anbetracht der vom Regierungsrat beschlossenen Notlage betreffend Massnahmen zur Eindämmung der Verbreitung des Corona-Virus hat die Geschäftsleitung des Landrats sich heute Mittag zu einer ausserordentlichen Sitzung versammelt und dabei Folgendes beschlossen: Die Landratssitzung vom Donnerstag, 19. März 2020 wird vertagt.
Nach Einschätzung der Geschäftsleitung sind keine Geschäfte traktandiert, deren Beratung keinen Aufschub dulden würde. Stattdessen wird sich die Geschäftsleitung des Landrats am Donnerstag mit dem Regierungsrat treffen, um das weitere Vorgehen zu beraten. Insbesondere soll gewährleistet werden, dass die Funktion der Legislative sichergestellt ist und somit nötige Beschlüsse des Landrats getroffen wer- den können. Die Sitzungen der Kommissionen sollen weiterhin stattfinden unter der Voraussetzung, dass die Vorsichtsmassnahmen des Bundesamts für Gesundheit eingehalten werden. Den Kommissionen steht dazu der Landratssaal zur Verfügung. Die Geschäftsleitung des Landrats legt Wert darauf, dass das Parlament weiterhin seine – u.a. oberaufsichtsrechtlichen – Aufgaben wahrnehmen kann. Sie steht hinter den vom Regierungsrat gefällten Beschlüssen und unterstützt die von ihm angeordneten Massnahmen angesichts der schwierigen Lage.