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Kommissionsberatung zur «Stärkung der finanziellen Steuerung» ist abgeschlossen
Die Finanzkommission hat die Beratung des «Programms zur Stärkung der finanziellen Steuerung» nach knapp einjähriger Beratung abgeschlossen. Mit ihrem Beschluss, die in den Bereichen Controlling sowie Finanz- und Rechnungswesen tätigen Fachpersonen neu der Finanz- und Kirchendirektion zu unterstellen, weicht die Kommission von der Regierungsvorlage ab. Nun folgt die Beratung im Landrat.
Die Finanzkommission des Landrats hat die Beratung des «Programms zur Stärkung der finanziellen Steuerung (StäfiS)» abgeschlossen und beantragt dem Landrat mit 9 zu 1 Stimmen bei 2 Enthaltungen der von der Kommission geänderten Fassung zuzustimmen. Sie hat sich an 17 Sitzungen zwischen Januar 2016 und Februar 2017 intensiv mit der Vorlage 2015/435 auseinandergesetzt. Die Kernelemente sind der Aufgaben- und Finanzplan, eine optimierte Berichterstattung, das totalrevidierte Finanzhaushaltsgesetz sowie die Schuldenbremse.
Kernpunkte der Vorlage
Der auf vier Jahre ausgerichtete Aufgaben- und Finanzplan wird das zentrale Instrument der mittelfristigen Steuerung von Aufgaben und Finanzen. Mit den Verbesserungen im Bereich der Rechnungslegung und der Berichterstattung wird der Regierungsrat künftig umfassend Rechenschaft über seine Geschäftstätigkeit ablegen und die Vermögens-, Ertrags- und Finanzlage des Kantons transparent ausweisen. Das Finanzhaushaltsrecht wird umfassend modernisiert. Aufgaben, Kompetenzen und Verantwortung werden stufengerecht geregelt. Die Planung von Aufgaben und Finanzen erfolgt innerhalb der Leitplanken der neu ausgestalteten Schuldenbremse. Sie setzt beim mittelfristigen Ausgleich der Erfolgsrechnung an, gibt den Mindestbestand an Eigenkapital vor und sorgt für einen angemessenen Selbstfinanzierungsgrad der Investitionen.
Wesentliche Anpassungen nach der Kommissionsberatung
Während der eingehenden Beratung hat die Kommission diverse Änderungen vorgenommen. Insbesondere soll die Unterstellung der im Controlling sowie im Finanz- und Rechnungswesen tätigen Fachpersonen neu geregelt werden. Um ein einheitliches Rechnungswesen und Controlling sicherzustellen sowie die Zusammenarbeit zwischen den Direktionen zu fördern, sollen die entsprechenden Fachpersonen neu der Finanz- und Kirchendirektion unterstellt werden.
Längerfristiges Ziel ist die Steuerung nach Aufgaben
Die Kommission hat überdies einen grundlegenden Wandel hin zu einer verstärkten Aufgabenorientierung in der Finanzplanung angestossen. Da ein vollständiger Übergang von einer Organisationsstruktur in eine Aufgabenstruktur längere Zeit in Anspruch nehmen wird, kann dieser mit den vorliegenden Gesetzesänderungen noch nicht abgeschlossen werden. Die Steuerung nach Aufgaben bleibt das längerfristige Ziel der Kommission.
Kommissionsminderheit lehnt die Vorlage ab
Eine Kommissionsminderheit lehnt die vorliegende Totalrevision des Finanzhaushaltsgesetzes ab. Sie kritisiert die rigorosen Sparvorgaben mittels proportionalen Kürzungen, die neuen kurzfristigen Sparkompetenzen der Regierung (Kreditsperre). Zudem lehnt die Minderheit ab, dass Steuererhöhungen neu ein Zweidrittelsmehr im Landrat benötigen.
Gegenvorschlag zur Initiative «Für gesunde Staatsfinanzen ohne Steuererhöhung»
Die Teilrevision der Verfassung beinhaltet unter anderem auch den Gegenvorschlag, der mit der Vorlage 2014/348 der formulierten Verfassungsinitiative «Für gesunde Staatsfinanzen ohne Steuererhöhung» gegenübergestellt wurde. Der Gegenvorschlag nimmt die Stossrichtung der Verfassungsinitiative auf. Aus diesem Grund beantragt die Finanzkommission die vorliegende Teilrevision der Verfassung der Verfassungsinitiative als Gegenvorschlag gegenüberzustellen.