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Landrat beschliesst einstimmig Resolution für die Verschiebung der KV-Reform
Der Landrat des Kantons Basel-Landschaft hat an seiner Sitzung vom 20. Mai 2021 die von allen Fraktionen eingereichte Resolution Nr. 2021/315 unter dem Titel «Reform Kaufleute: Einführung erst auf das Schuljahr 2023/2024 mit der entsprechenden Qualität der Vorarbeiten» einstimmig beschlossen.
Rund ein Jahr vor der geplanten Inkraftsetzung der neuen Grundbildung «Kaufleute 2022» zeigt sich, dass noch zu viele ungeklärte und zum Teil auch politisch zu klärende Fragen bestehen und dass die zuständigen Schulen, aber auch alle Beteiligten so nicht in der Lage sein werden, eine solche Grossreform innert der geplanten Frist umzusetzen. Beispielsweise stehen die politische Klärung betreffend Fremdsprachenkonzept, aber auch die Antworten zur integrativen Berufsmatur BM1 noch aus. Eine übereilte Umsetzung der Reform löst bei Jugendlichen in der beruflichen Orientierung Unsicherheiten aus, weil die Antworten, wie die Ausbildung genau aussehen soll, noch nicht vollständig vorhanden sind. Die berufliche Orientierung hat besonders im zweitletzten obligatorischen Schuljahr einen Fokus auf zukünftige Lehrberufe. Deshalb hat der Landrat mit der Resolution folgende Forderungen beschlossen:
- Der Landrat des Kantons Basel-Landschaft fordert, dass die Reform Kaufleute 2022 zu Gunsten der Qualität der Schulbildung und der schlussendlichen Vermeidung der Überlastung des Berufsbildungssystems erst auf das Schuljahr 2023/2024 eingeführt wird.
- Der Bundesrat, das Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation (SBFI), die eidgenössischen Räte sowie die Exekutive des eigenen Kantons werden hiermit in aller Form aufgefordert, die Anliegen dieser Resolution in geeigneter und zielführender Weise zu unterstützen und zu erfüllen.