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Landrat tagt weiterhin mit Maskenpflicht – neu mit Ausnahmen
Die Geschäftsleitung des Landrats hat das Schutzkonzept für die Landratssitzungen im Landrats-saal angepasst und die Änderung per sofort in Kraft gesetzt.
Weiterhin gilt im ganzen Saal eine Maskentragepflicht. Jedoch können Ratsmitglieder, die nachweislich geimpft, getestet oder genesen sind, von dieser Pflicht ausgenommen werden, wenn sie gegenüber der Landeskanzlei ihr Zertifikat freiwillig vorweisen. So wird der Zugang zu den Landratssitzungen für Ratsmitglieder nicht zusätzlich erschwert, sondern es wird für Ratsmitglieder mit Zertifikat eine Erleichterung geschaffen.
Die Geschäftsleitung unterstützt das Tragen der Masken an der Landratssitzung. Selbstverständlich steht es Landrätinnen und Landräten mit Zertifikat frei, weiterhin eine Maske zu tragen, wenn sie dies bevorzugen. Bei einer Veränderung der Covid-19-Lage kann die Geschäftsleitung das bestehende Schutzkonzept bei Bedarf kurzfristig anpassen.