Die Geschäftsleitung des Landrats hat eine Vorlage zur Änderung des Landratsgesetzes in die Vernehmlassung gegeben.
Das Landratsgesetz soll um eine Bestimmung ergänzt werden, die es erlaubt, in Krisensituationen unter gewissen Umständen das Abstimmen in Abwesenheit für Landratsmitglieder zuzulassen. Die Hürden dafür sind allerdings recht hoch anzusetzen, da die Ratsmitglieder wenn immer möglich physisch an den Parlamentssitzungen teilnehmen sollten. Nur wenn eine Krisensituation vorliegt, das Risiko von vielen Abwesenheiten besteht und das Stärkenverhältnis der Fraktionen deutlich gefährdet ist, soll die virtuelle Abstimmung ermöglicht werden.