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Sparmassnahmen der Gerichte/Eröffnung des Vernehmlassungsverfahrens
Die Geschäftsleitung der Gerichte Basel-Landschaft schlägt Verfassungs- und Gesetzesanpassungen für effizientere Verfahrens- und Geschäftsabläufe bei den Gerichten vor. Zudem soll der Landrat bei der Wahl des Präsidiums und Vizepräsidiums des Kantonsgerichts nicht mehr eingeschränkt sein.
Mit der Vorlage werden Grundlagen für effizientere Gerichts- und Führungsstrukturen sowie schlankere Verfahrensabläufe geschaffen. Gleichzeitig werden Unklarheiten des geltenden Gerichtsorganisationsrechts behoben. Die zweigeteilte Führungsstruktur mit Geschäftsleitung und Gerichtskonferenz wird beibehalten. Neu soll der Landrat bei der Wahl des Kantonsgerichtspräsidiums und –vizepräsidiums nicht mehr durch die gerichtsinterne Besetzung der Geschäftsleitung eingeschränkt werden. Ebenso soll der Landrat anstelle des Volkes die Zivilkreisgerichte wählen. Verschlankt werden zudem die Stabsfunktionen, indem die Verantwortungsbereiche des Gerichtsverwalters und der Ersten Gerichtsschreiberin in der Stelle einer Gerichtssekretärin oder eines Gerichtssekretärs zusammengeführt werden.
Anhebung der Spruchkompetenzen
Allgemein wurde für alle Gerichte eine Erhöhung der Spruchkompetenz geprüft und soweit rechtsstaatlich vertretbar umgesetzt. Insbesondere wird die Einführung der Dreierkammer als Regelbesetzung für die Verwaltungsrechtspflege am Kantonsgericht vorgeschlagen - in Fällen von besonderer Bedeutung kann aber weiterhin die Fünferkammer einberufen werden.
Nur noch eine Friedensrichterstelle pro Kreis
Schliesslich kommt es auch auf der Stufe der Friedensrichter zu einer Veränderung. Neu sollen nicht mehr zwei bis drei, sondern nur noch ein, maximal zwei Friedensrichter oder Friedensrichterinnen pro Friedensrichterkreis amten. Die Kreise an sich werden beibehalten.
Wiederkehrende Einsparungen
Der Ausbau der präsidialen Zuständigkeiten und die Verkleinerung der Gerichtskammern ermöglichen die Reduktion der nebenamtlichen Richterstellen auf die nächste Amtsperiode. Zusammen mit diversen Massnahmen zur Straffung der Verfahrensabläufe sowie den erwähnten Organisationsanpassungen können nach Einschätzung der Gerichte wiederkehrende Saldoverbesserungen von knapp 450'000 Franken pro Jahr erzielt werden. Weitere Einsparungen realisieren die Gerichte in eigener Kompetenz im Personalbereich, mittels Mehrerträgen aufgrund einer weitergehenden Ausschöpfung des Gebührentarifs, Effizienzsteigerungen durch Zirkularentscheide sowie einer Ergebnisverbesserung beim Entlastungspaket 12/15. Insgesamt ergibt sich ein Sparbeitrag der Gerichte des Kantons Basel-Landschaft von 2 Millionen Franken jährlich. Weitergehende Einsparungen sind ohne Abstriche an der Rechtsstaatlichkeit nicht möglich.
Die Geschäftsleitung hat am 21. November 2016 die Vernehmlassungsvorlage verabschiedet und lädt die interessierten Kreise zur Stellungnahme ein. Das Vernehmlassungsverfahren dauert bis 13. Februar 2017. Angestrebt wird ein Inkrafttreten der Anpassungen auf den Beginn der neuen Amtsperiode.