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Rettungswesen: Kommission fordert dringlich Massnahmen
Die Volkswirtschafts- und Gesundheitskommission des Landrats fordert mit einer Motion Massnahmen zur Einhaltung der Hilfsfristen beim Rettungswesen
Die Volkswirtschafts- und Gesundheitskommission des Baselbieter Landrats hat an ihren letzten beiden Sitzungen vertiefte Einblicke in die Versorgungsleistungen der drei auf Kantonsgebiet tätigen Rettungsunternehmen erhalten. Es ist bereits bekannt, dass die Rettungsfristen teils erheblich von den vom Interverband für Rettungswesen (IVR) festgelegten Richtlinien abweichen. Der Richtwert für die Hilfsfrist bei P1-Einsätzen beträgt 15 Minuten nach Alarmierung in 90 % aller Fälle pro Rettungsorganisation. Die Unterschreitung der Fristen erfordert nach Auffassung der Kommission rasches Handeln.
An ihrer Sitzung vom 11. November 2022 hat die VGK deshalb eine dringliche Motion beschlossen, mit der der Regierungsrat beauftragt wird, die Grundlagen für die Einhaltung der Hilfsfristen durch die Rettungsorganisationen zu schaffen und dem Landrat zeitnah eine entsprechende Vorlage zu unterbreiten. Der Vorstoss wird an der Landratssitzung vom 17. November 2022 als dringlich eingereicht.
An ihrer Sitzung vom 11. November 2022 hat die VGK deshalb eine dringliche Motion beschlossen, mit der der Regierungsrat beauftragt wird, die Grundlagen für die Einhaltung der Hilfsfristen durch die Rettungsorganisationen zu schaffen und dem Landrat zeitnah eine entsprechende Vorlage zu unterbreiten. Der Vorstoss wird an der Landratssitzung vom 17. November 2022 als dringlich eingereicht.