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UKBB: Optimierungsbedarf bei der technischen Umsetzung zur Fakturierung medizinischer Leistungen
Die Subkommission der IGPK UKBB hat die Untersuchung des Vorwurfs der unkorrekten Verrechnung aus dem Frühjahr 2020 abgeschlossen. Sie kommt zum Schluss, dass keine kriminellen, resp. strafrechtlich relevanten Handlungen vorlagen. Allerdings gab es Optimierungsbedarf bei der technischen Umsetzung zur Fakturierung medizinischer Leistungen. Die Subko hat sich auch mit der Frage der Strafanzeige gegen das UKBB befasst. Hier vertritt die Subko die Ansicht, dass dieser Schritt übertrieben und unnötig war.
Schon nach den anfänglichen Diskussionen zum Thema konnten die Eigner auf der Basis der Informationen von GL und VR davon ausgehen, dass keinerlei und zu keinem Zeitpunkt kriminelle Absichten bestanden haben. Der Aktionismus im Nachgang an das Meldeverfahren «Whistleblowing» scheint aus heutiger Sicht übertrieben und hat somit den vorliegenden Fall unnötigerweise erst ins Rollen gebracht. Die Subko nimmt zur Kenntnis, dass die Staatsanwaltschaft bereits zu einem frühen Zeitpunkt eine Nichtanhandnahme verfügt hat. Ohne Einreichung der Strafanzeige hätte die Angelegenheit intern gelöst werden müssen. Das hätte dem UKBB negative Publizität und den Steuerzahlern die hohen Kosten von über 2 Mio. Franken erspart.
Die IGPK UKBB hat mit Befremden davon Kenntnis genommen, dass ihr die Akteneinsicht erschwert und erst nach schriftlicher Anfrage an das GD BS gewährt wurde. Das ist in unserer Wahrnehmung unüblich und widerspricht dem Auftrag der IGPK UKBB als Oberaufsichtsbehörde, welche jederzeit Zugang zu allen relevanten Informationen aus sämtlichen Quellen haben muss.