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21.04.2016
Werden im Kanton Baselland Strassen und Radwege zu luxuriös gebaut oder saniert?
Mit dieser und weiteren Fragen beschäftigte sich die landrätliche Bau- und Planungskommission (BPK) auf ihrer Bildungsreise am Vormittag des 14. März 2016. Auslöser dieser Begehung war der Vorwurf an das Tiefbauamt, Baselbieter Strassen würden generell zu luxuriös ausgebaut oder saniert.
Zu Beginn erklärte uns Urs Hess, Leiter des Geschäftsbereichs Kantonsstrassen vom Tiefbauamt (TBA) die Strategie und die gesetzlichen Bestimmungen sowie die Normen der Strassenbaufachleute, welche bei Sanierungen und beim Ausbau von Strassen berücksichtigt werden müssen.
Die Funktion von Kantonsstrassen ist das Verbinden von Ortschaften und das Durchleiten des Verkehrs. Dabei sind neben der Sicherheit auch ökologische und ökonomische Aspekte von grosser Bedeutung. Der aktuelle Wiederbeschaffungswert der Kantonsstrassen im Baselbiet beläuft sich auf rund CHF 3.1 Milliarden. Schweizweit wird mit einem Werterhaltungsbedarf von 1.8% des Wiederbeschaffungswertes gerechnet, was in unserem Kanton rund 56 Millionen pro Jahr ausmacht. Effektiv stehen dem TBA für diese Aufgabe jedoch nur CHF 45 Millionen zur Verfügung. Für den optimalen Einsatz der vorhandenen Investitionsmittel verfolgt das Tiefbauamt seit 2006 die sogenannte duale Erhaltungsstrategie. Dabei wird bei Strassen, die nur noch mit teuren Massnahmen geflickt werden könnten, auf eine Sanierung verzichtet, bis eine grundlegende Gesamterneuerung nötig wird. „Gute Substanz“ wird also mit geeigneten Massnahmen, wie zum Beispiel mit einem rechtzeitigen Belagsersatz, möglichst lange und günstig am Leben erhalten. Dank diesem Ansatz hat sich der Zustand der Strassen in den letzten Jahren deutlich verbessert und der Anteil an über 30- jährigen Strassen ist von über 70% auf 60% gesunken. Das kostengesteuerte Erhaltungsmanagement bestimmt den optimalen Zeitpunkt der Ausführung, wodurch sich werterhaltende Massnahmen zu einem Zeitpunkt ergeben, an dem für die Verkehrsteilnehmenden noch keine schweren Mängel vorliegen. Wäre dies der Fall, so hätte man den Zeitpunkt für günstige Massnahmen bereits verpasst.
Auch dem oft gehörten Vorwurf der «Luxussanierungen» von Strassen ist die BPK nachgegangen. Bei der Sanierung von Strassen muss der Tatsache Rechnung getragen werden, dass die Fahrzeuge in den letzten 30 Jahren deutlich breiter geworden sind. Hinzu kommt ein höheres Verkehrsaufkommen. Zudem müssen auch die Bedürfnisse des Langsamverkehrs und des öffentlichen Verkehrs stärker mitberücksichtigt werden als früher. Aber auch neuen Lärmschutzbestimmungen und der Behebung von Unfallschwerpunkten ist besondere Beachtung zu schenken. Ein entscheidendes Kriterium bei der Festlegung der Strassenbreite ist zudem die zugelassene Fahrzeug-Kreuzungsgeschwindigkeit auf dem betroffenen Strassenabschnitt. Dieser Vorgabe trägt das TBA Rechnung, bewegt sich aber bei der Umsetzung am unteren Rand der gültigen Normen. Massnahmen zur Eindämmung von Naturgefahren, zur Gewährleistung des Grundwasserschutzes und zur Einhaltung der Richtlinien des Bundes zu «Via Sicura» sind weitere gesetzliche Anforderungen, welche die Ausgestaltung eines Strassenprojekts beeinflussen können.
Anlass zu Diskussionen gab unter den Kommissionsmitgliedern auch die Frage nach dem Ausbaustandard von neuen Radwegen, insbesondere im Homburgertal und im hinteren Frenkental zwischen Bubendorf und Ziefen. Hier musste festgestellt werden, dass der Landrat selbst die kantonalen Radrouten im Richtplan festgelegt hat und mit einem entsprechenden Kredit die Umsetzung bestellt hat. Wegen der grossen Geschwindigkeitsdifferenz zwischen den Verkehrsteilnehmern müssen aus Sicherheitsgründen die Radfahrenden ausserorts auf einer eigenen, mit einem Grünstreifen abgetrennten Fahrbahn verkehren können. Zusätzlich wurde im Homburgertal durch die Erstellung eines kommunalen Trinkwasserpumpwerkes die Gewässerschutzzone an die Kantonsstrasse verschoben, was umfassende Bauten zur Fassung des Strassenabwassers und gegen das Abirren von Fahrzeugen mit gefährlichen Stoffen zur Folge hatte. So wurde neben dem aus Altersgründen erforderlichen Belagsersatz eine Leitplanke auf der ganzen Länge der Schutzzone nötig und es musste eine Sickerleitung im Trennstreifen zwischen Radweg und Strasse eingebaut werden. Da die landwirtschaftliche Nutzung der angrenzenden Parzellen aber trotzdem weiterhin zu gewährleisten war und die Leitplanke nicht unterbrochen werden durfte, musste der Radweg hinter der Leitplanke auf eine von Traktoren befahrbare Breite verbreitert werden.
Die Mitglieder der Bau- und Planungskommission kamen zum Schluss, dass sich die Massnahmen im Werterhalt und der Ausbaustandard bei Instandstellungen in der Mitte des heutigen Standards bewegen. Es sind einige wenige Objekte wie etwa die Gestaltung der Mauer unterhalb von Arboldswil, die bei der Bevölkerung auf Unverständnis stossen. Die Kommission ist aber überzeugt, dass das Tiefbauamt aufgrund der angespannten finanziellen Situation unseres Kantons zukünftig auch solche Projekte kostengünstiger planen wird.
Am Nachmittag traf sich die BPK im Bundeshaus mit den Vertreterinnen und Vertretern unseres Kantons im National- und Ständerat. Letztere wurden von den kantonalen Parlamentarierinnen und Parlamentarier auf die Wichtigkeit des Nationalstrassen- und Agglomerationsverkehrs Fonds (NAF) hingewiesen. Mit diesem Finanzierungsinstrument des Bundes kann neben der nötigen Beseitigung von Engpässen auf den Autobahnen in unserer Region vor allem auch die Bundesbeteiligung an den Agglomerationsprogrammen und somit am Ausbau der nötigen Verkehrsinfrastruktur im Kanton Basel-Landschaft gesichert werden. Die vom Ständerat beschlossene Integration des seit der Vignettenabstimmung im 2014 hängigen Netzbeschlusses (NEB) in den NAF bringt wegen der Übernahme der A18 und der A22 durch den Bund für das Baselbiet grosse finanzielle Vorteile und ist daher im Nationalrat unbedingt zu bestätigen. Der Ausgang der in diesem Sommer zur Volksabstimmung anstehenden «Milchkuh-Initiative» kann die Sachlage rund um den NAF verändern. Bei deren Annahme müssten neue gesetzliche Grundlagen ausgearbeitet werden.
Im Namen der Kommission, der Präsident: Hannes Schweizer
Zu Beginn erklärte uns Urs Hess, Leiter des Geschäftsbereichs Kantonsstrassen vom Tiefbauamt (TBA) die Strategie und die gesetzlichen Bestimmungen sowie die Normen der Strassenbaufachleute, welche bei Sanierungen und beim Ausbau von Strassen berücksichtigt werden müssen.
Die Funktion von Kantonsstrassen ist das Verbinden von Ortschaften und das Durchleiten des Verkehrs. Dabei sind neben der Sicherheit auch ökologische und ökonomische Aspekte von grosser Bedeutung. Der aktuelle Wiederbeschaffungswert der Kantonsstrassen im Baselbiet beläuft sich auf rund CHF 3.1 Milliarden. Schweizweit wird mit einem Werterhaltungsbedarf von 1.8% des Wiederbeschaffungswertes gerechnet, was in unserem Kanton rund 56 Millionen pro Jahr ausmacht. Effektiv stehen dem TBA für diese Aufgabe jedoch nur CHF 45 Millionen zur Verfügung. Für den optimalen Einsatz der vorhandenen Investitionsmittel verfolgt das Tiefbauamt seit 2006 die sogenannte duale Erhaltungsstrategie. Dabei wird bei Strassen, die nur noch mit teuren Massnahmen geflickt werden könnten, auf eine Sanierung verzichtet, bis eine grundlegende Gesamterneuerung nötig wird. „Gute Substanz“ wird also mit geeigneten Massnahmen, wie zum Beispiel mit einem rechtzeitigen Belagsersatz, möglichst lange und günstig am Leben erhalten. Dank diesem Ansatz hat sich der Zustand der Strassen in den letzten Jahren deutlich verbessert und der Anteil an über 30- jährigen Strassen ist von über 70% auf 60% gesunken. Das kostengesteuerte Erhaltungsmanagement bestimmt den optimalen Zeitpunkt der Ausführung, wodurch sich werterhaltende Massnahmen zu einem Zeitpunkt ergeben, an dem für die Verkehrsteilnehmenden noch keine schweren Mängel vorliegen. Wäre dies der Fall, so hätte man den Zeitpunkt für günstige Massnahmen bereits verpasst.
Auch dem oft gehörten Vorwurf der «Luxussanierungen» von Strassen ist die BPK nachgegangen. Bei der Sanierung von Strassen muss der Tatsache Rechnung getragen werden, dass die Fahrzeuge in den letzten 30 Jahren deutlich breiter geworden sind. Hinzu kommt ein höheres Verkehrsaufkommen. Zudem müssen auch die Bedürfnisse des Langsamverkehrs und des öffentlichen Verkehrs stärker mitberücksichtigt werden als früher. Aber auch neuen Lärmschutzbestimmungen und der Behebung von Unfallschwerpunkten ist besondere Beachtung zu schenken. Ein entscheidendes Kriterium bei der Festlegung der Strassenbreite ist zudem die zugelassene Fahrzeug-Kreuzungsgeschwindigkeit auf dem betroffenen Strassenabschnitt. Dieser Vorgabe trägt das TBA Rechnung, bewegt sich aber bei der Umsetzung am unteren Rand der gültigen Normen. Massnahmen zur Eindämmung von Naturgefahren, zur Gewährleistung des Grundwasserschutzes und zur Einhaltung der Richtlinien des Bundes zu «Via Sicura» sind weitere gesetzliche Anforderungen, welche die Ausgestaltung eines Strassenprojekts beeinflussen können.
Anlass zu Diskussionen gab unter den Kommissionsmitgliedern auch die Frage nach dem Ausbaustandard von neuen Radwegen, insbesondere im Homburgertal und im hinteren Frenkental zwischen Bubendorf und Ziefen. Hier musste festgestellt werden, dass der Landrat selbst die kantonalen Radrouten im Richtplan festgelegt hat und mit einem entsprechenden Kredit die Umsetzung bestellt hat. Wegen der grossen Geschwindigkeitsdifferenz zwischen den Verkehrsteilnehmern müssen aus Sicherheitsgründen die Radfahrenden ausserorts auf einer eigenen, mit einem Grünstreifen abgetrennten Fahrbahn verkehren können. Zusätzlich wurde im Homburgertal durch die Erstellung eines kommunalen Trinkwasserpumpwerkes die Gewässerschutzzone an die Kantonsstrasse verschoben, was umfassende Bauten zur Fassung des Strassenabwassers und gegen das Abirren von Fahrzeugen mit gefährlichen Stoffen zur Folge hatte. So wurde neben dem aus Altersgründen erforderlichen Belagsersatz eine Leitplanke auf der ganzen Länge der Schutzzone nötig und es musste eine Sickerleitung im Trennstreifen zwischen Radweg und Strasse eingebaut werden. Da die landwirtschaftliche Nutzung der angrenzenden Parzellen aber trotzdem weiterhin zu gewährleisten war und die Leitplanke nicht unterbrochen werden durfte, musste der Radweg hinter der Leitplanke auf eine von Traktoren befahrbare Breite verbreitert werden.
Die Mitglieder der Bau- und Planungskommission kamen zum Schluss, dass sich die Massnahmen im Werterhalt und der Ausbaustandard bei Instandstellungen in der Mitte des heutigen Standards bewegen. Es sind einige wenige Objekte wie etwa die Gestaltung der Mauer unterhalb von Arboldswil, die bei der Bevölkerung auf Unverständnis stossen. Die Kommission ist aber überzeugt, dass das Tiefbauamt aufgrund der angespannten finanziellen Situation unseres Kantons zukünftig auch solche Projekte kostengünstiger planen wird.
Am Nachmittag traf sich die BPK im Bundeshaus mit den Vertreterinnen und Vertretern unseres Kantons im National- und Ständerat. Letztere wurden von den kantonalen Parlamentarierinnen und Parlamentarier auf die Wichtigkeit des Nationalstrassen- und Agglomerationsverkehrs Fonds (NAF) hingewiesen. Mit diesem Finanzierungsinstrument des Bundes kann neben der nötigen Beseitigung von Engpässen auf den Autobahnen in unserer Region vor allem auch die Bundesbeteiligung an den Agglomerationsprogrammen und somit am Ausbau der nötigen Verkehrsinfrastruktur im Kanton Basel-Landschaft gesichert werden. Die vom Ständerat beschlossene Integration des seit der Vignettenabstimmung im 2014 hängigen Netzbeschlusses (NEB) in den NAF bringt wegen der Übernahme der A18 und der A22 durch den Bund für das Baselbiet grosse finanzielle Vorteile und ist daher im Nationalrat unbedingt zu bestätigen. Der Ausgang der in diesem Sommer zur Volksabstimmung anstehenden «Milchkuh-Initiative» kann die Sachlage rund um den NAF verändern. Bei deren Annahme müssten neue gesetzliche Grundlagen ausgearbeitet werden.
Im Namen der Kommission, der Präsident: Hannes Schweizer