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Zustimmung zur Steuervorlage 17 (SV17) und neuer sozialer Ausgleich
Finanzkommission des Landrats verabschiedet Antrag zur Steuervorlage 17
Die Finanzkommission hat ihren Antrag zur Steuervorlage 17 (SV17) zuhanden des Landrats verabschiedet. Im Bereich der Unternehmenssteuer beantragt sie dem Landrat Zustimmung zur vom Regierungsrat vorgeschlagenen Gesetzesänderung. In Bezug auf den sozialen Ausgleich zur Vorlage weicht sie jedoch von den Vorschlägen des Regierungsrats ab. Statt einer Erhöhung der Familienzulagen schlägt die Kommission vor, den Kinderdrittbetreuungsabzug und die Prämienverbilligungen zu erhöhen.
Nach intensiven Beratungen hat die Finanzkommission des Landrats ihren Antrag zur Steuervorlage 17 (SV17) zuhanden des Landrats verabschiedet und den zugehörigen Kommissionsbericht veröffentlicht. Die SV17 setzt die Vorgaben des Bundesgesetzes über die Steuerreform und die AHV-Finanzierung (STAF) auf Ebene des Kantons um. Dessen Hauptpunkt ist die Abschaffung der besonderen kantonalen Steuerregimes für Statusgesellschaften (Holding-, Domizil- und gemischte Gesellschaften), sodass diese künftig der ordentlichen und nicht mehr einer reduzierten kantonalen Gewinnsteuerbelastung unterliegen. Die eidgenössische Referendumsabstimmung über das Bundesgesetz findet am 19. Mai 2019 statt.
In der Kommission wurde einhellig die Notwendigkeit betont, die kantonale Unternehmsbesteuerung anzupassen. Es wurde aber auch grundsätzlich anerkannt, dass es dazu einen sozialen Ausgleich braucht. Trotz dieses grundsätzlichen Konsenses wurden die einzelnen Elemente der Steuergesetzrevision und des sozialen Ausgleichs kontrovers diskutiert.
Kommission folgt Regierungsrat und beantragt Gewinnsteuersatz von 13,45 Prozent
Kontroverse Diskussionen erfolgten insbesondere in Bezug auf den kantonalen Gewinnsteuersatz für Unternehmen. Der Regierungsrat schlägt vor, den maximalen effektiven Gewinnsteuersatz von derzeit 20,7 auf 13,45 Prozent zu reduzieren beziehungsweise den effektiven Gewinnsteuersatz für Statusgesellschaften von derzeit 9–11 Prozent entsprechend zu erhöhen. Denn nicht alle Unternehmen werden gleich stark von den Ersatzmassnahmen profitieren können, welche die Abschaffung der kritisierten Steuerregimes abfedern sollen (Patentbox und zusätzlicher Abzug für Forschung und Entwicklung). Die Festlegung der künftigen Unternehmensbesteuerung präsentiert sich insgesamt als Gratwanderung. Mit der SV17 besteht die Gelegenheit, den Kanton Basel-Landschaft für die Wirtschaft attraktiv zu gestalten. Dabei gilt es ein ausgewogenes Gesamtpaket zu finden, das auf den Kanton zugeschnitten ist und gleichzeitig die Umsetzung der Steuerreform in anderen Kantonen berücksichtigt. Bei dieser Abwägung wurden in der Kommission unterschiedliche Standpunkte vertreten. So wurde beantragt, den effektiven Gewinnsteuersatz statt bei 13,45 bei 14,4 Prozent festzulegen. Eine Mehrheit der Kommission lehnte dies jedoch ab und sprach sich für den Vorschlag des Regierungsrats aus.
Zu Kontroversen führten auch die Vorschläge des Regierungsrats betreffend den zusätzlichen Abzug für Forschung und Entwicklung, die Senkung des Kapitalsteuersatzes für Unternehmungen auf Ebene der Gemeinden und die Dividendenbesteuerung von qualifizierten Beteiligungen. Eine Kommissionsmehrheit unterstützte jedoch auch diesbezüglich die Vorschläge des
Regierungsrats.
Neuer sozialer Ausgleich über Kinderdrittbetreuungsabzug und Prämienverbilligungen
Ausführlich diskutierte die Kommission schliesslich über die Ausgestaltung des sozialen Ausgleichs zur Vorlage. In der Kommission wurde betont, dass die Wirtschaft des Kantons Basel-Landschaft massgeblich durch kleinere und mittlere Unternehmen geprägt sei. Diese würden von der Steuervorlage kaum profitieren. Sie würden aber finanziell belastet, wenn im Sinne eines sozialen Ausgleichs die Familienzulagen erhöht würden. Entsprechend wurde beantragt, auf eine Erhöhung der Familienzulagen zu verzichten und stattdessen einen anderen sozialen Ausgleich für die entsprechende Zielgruppe vorzusehen. Dem stimmte die Kommission mit einer Stimme Differenz nur knapp zu. In der Folge diskutierte die Kommission über verschiedene alternative Möglichkeiten.
Einstimmig sprach sich die Kommission dabei für einen sozialen Ausgleich über den Steuerabzug für Kinderdrittbetreuung und über die Prämienverbilligungen aus. Nach dem Antrag der Kommission wird der Kinderdrittbetreuungsabzug von heute 5‘500 auf 10‘000 Franken erhöht. Gleichzeitig soll der Regierungsrat Anpassungen bei der individuellen Prämienverbilligung in die Wege leiten, die in seiner Kompetenz liegen. Einerseits soll der Mindestanspruch von Kindern von 50 auf 80 Prozent der Richtprämie erhöht werden. Dies muss aufgrund geänderten Bundesrechts ohnehin geschehen, soll nun aber ein Jahr früher als geplant umgesetzt werden. Andererseits soll der Regierungsrat die Richtprämie für Erwachsene und junge Erwachsene um 25 Franken und jene für Kinder um 20 Franken erhöhen.
Der soziale Ausgleich gemäss Antrag der Kommission entspricht in seiner Höhe dem Betrag der weggefallenen Erhöhung der Familienzulagen. Er bedeutet für den Kanton im Vergleich zum Vorschlag des Regierungsrats jedoch einen jährlichen Mehraufwand von 19,7 Mio. Franken. Gesamthaft führt der Antrag der Kommission ab 2025 voraussichtlich zu Ertragsminderungen für den Kanton von 42 Mio. Franken (Vorschlag des Regierungsrats: 24 Mio. Franken).