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Abgeltungssystem im Asyl- und Flüchtlingsbereich: Anpassungen ab Januar 2025
Der Regierungsrat hat entschieden, das Abgeltungssystem im Asyl- und Flüchtlingsbereich zu pauschalieren und die Bundessubventionen nach einem prozentualen Verteilschlüssel direkt auf die Gemeinden zu verteilen. Berücksichtigt werden neu die Aufnahmequote in den Gemeinden, und das System ermöglicht eine zusätzliche Abgeltung von Risikofällen. Ziel ist auch, die Gemeinden administrativ zu entlasten.
Der Regierungsrat hat per 1. Januar 2025 Änderungen in der kantonalen Asylverordnung (kAV) und der Sozialhilfeverordnung (SHV) erlassen. Sie betreffen die Anpassung des Abgeltungssystems und die Ergänzung des Zuweisungsprozesses im Asyl- und Flüchtlingssystem. Die Systemanpassung wurde grossmehrheitlich von den Gemeinden und Verbänden begrüsst.
Abgeltungssystem berücksichtigt Lastenverteilung und bietet Anreize
Neu wird das Abgeltungssystem im Asyl- und Flüchtlingsbereich vereinheitlicht und pauschaliert. Die Bundessubventionen werden neu nach einem prozentualen Verteilschlüssel direkt auf die Gemeinden verteilt. Gemeinden mit überdurchschnittlich vielen Personen aus dem Asyl- und Flüchtlingsbereich erhalten so eine höhere Abgeltung als Gemeinden mit unterdurchschnittlichen Fallzahlen. Gemeinden, die dem Bund oder dem Kanton Erstaufnahmeplätze zur Verfügung stellen, werden besonders berücksichtigt. Für kostenintensive Risikofälle wie etwa eine schwere Erkrankung oder Heimunterbringung erfolgt eine zusätzliche Abgeltung.
Das neue Abgeltungssystem ist in der aktuell und auch künftig hohen Belastung von Kanton und Gemeinden begründet. Gemeinden sind unterschiedlich belastet, kostenintensive Einzelfälle sind unterschiedlich verteilt, und einige Gemeinden sind durch Bundes- oder Kantonsunterkünfte zusätzlich belastet. Dies wird im neuen System berücksichtigt. Das neue System bietet auch einen Anreiz, damit die Gemeinden wieder ausgeglichener ihrer Aufnahmepflicht von 2,6 Prozent nachkommen.
Administrative Entlastung der Gemeinden
Dank der Pauschalierung müssen Gemeinden Kosten nicht mehr für jeden Einzelfall gegenüber dem Kanton geltend machen, was die Abrechnungsschritte deutlich reduziert.
Im Weiteren wird das Verfahren bei Zahnarztkosten angepasst: Die Gemeinden erhalten einen grösseren Spielraum, bei welchen Fällen sie vorgängig zu einer Kostenübernahme eine Plausibilitätsprüfung vornehmen müssen. Zudem wird neu die Sprachförderung von Asylsuchenden im erweiterten Verfahren eingeführt. Damit wird eine Lücke im Integrationsbereich geschlossen.
Mehr Planungssicherheit durch ergänzenden Zuweisungsprozess
Die Zuweisung von Personen an die Gemeinden erfolgt weiterhin gemäss geltender Praxis, also erst dann, wenn die Gemeinden dem Kanton Aufnahmeplätze melden. Wenn der Kanton über ein Erstaufnahmeheim verfügt, kann den Gemeinden neu eine Zuweisung angekündigt werden, bevor sie tatsächlich erfolgt. Ziel ist, den Gemeinden ausreichend Zeit und Planungssicherheit zu ermöglichen, um eine bedarfsgerechte Unterkunft und Unterstützung zu organisieren. Diese Möglichkeit steht aktuell zur Verfügung.