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Abstimmungen vom 3. März 2024
Der Regierungsrat hat die Abstimmungsgegenstände für den 3. März 2024 festgelegt. An diesem Wochenende finden zwei eidgenössische Abstimmungen und keine kantonalen Abstimmungen statt.
Eidgenössische Abstimmungen
Auf Beschluss des Bundesrats werden am 3. März 2024 folgende zwei eidgenössische Vorlagen zur Abstimmung gelangen:- Volksinitiative vom 28. Mai 2021 «Für ein besseres Leben im Alter (Initiative für eine 13. AHV-Rente)» (BBI 2023 781);
- Volksinitiative vom 16. Juli 2021 «Für eine sichere und nachhaltige Altersvorsorge (Renteninitiative)» (BBI 2023 1520).
Keine kantonalen Abstimmungen
Am 3. März 2024 finden keine kantonalen Abstimmungen statt.
Nach gängiger Praxis wäre am 3. März 2024 auch die Änderung des kantonalen Energiegesetzes vom 19. Oktober 2023 (LRV 2022/683) zur Abstimmung gelangt. Da im Zusammenhang mit dem Energiegesetz und dem dazugehörigen Dekret beim Kantonsgericht Beschwerde erhoben und unter anderem die Sistierung der Volksabstimmung beantragt wurde, sieht der Regierungsrat zurzeit davon ab, den Abstimmungstermin bereits anzusetzen. Dem Regierungsrat ist es wichtig, dass für einen Entscheid durch die Stimmberechtigten Klarheit über die Rechtslage besteht. Die Vorlage wird deshalb zu einem späteren Zeitpunkt zur Abstimmung gelangen.