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Ausgleich der Teuerung bei den Löhnen des Staatspersonals
Der Regierungsrat hat dem Landrat die Vorlage zum Teuerungsausgleich 2024 bei den Löhnen des Staatspersonals überwiesen. Er beantragt, dem Staatspersonal für das Jahr 2024 einen Teuerungsausgleich von 2,45 Prozent auszurichten.
Ausschlaggebend für die Festlegung des Teuerungsausgleichs ist die Berechnungsformel: Teuerung von Oktober 2022 bis September 2023 (Landesindex der Konsumentenpreise) – geglättet mit dem Vorjahreswert der gleichen Periode, die finanzielle Situation des Kantons und die wirtschaftliche Entwicklung im Umfeld. Diese Berechnungsweise führt für das Jahr 2024 zu einer Teuerung von 2,45 Prozent, die vollständig ausgeglichen werden soll.
Für das Jahr 2023 erwartet der Regierungsrat gemäss Steuerungsbericht II einen Aufwandüberschuss von 137,2 Millionen Franken. Dies liegt hauptsächlich an der wegfallenden Gewinnausschüttung der Schweizerischen Nationalbank (SNB), der Erhöhung der Altlasten-Rückstellung, der stationären Spitalkosten sowie weiterer Kosten im Gesundheitsbereich und der Sonderschulung.
Trotz der Berücksichtigung dieser Entwicklungen hat der Regierungsrat beschlossen, die Teuerung bei den Löhnen des Staatspersonals vollständig auszugleichen.
Landratsvorlage 2023/571 Teuerungsausgleich gemäss § 49 des Personaldekrets für das Jahr 2024