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Beschlossene Vernehmlassungen, Vorlagen und Stellungnahmen des Regierungsrats
Kantonale Anhörung
Anhörung der Verordnungen zum Bevölkerungsschutzgesetz und zum Zivilschutzgesetz bei den basellandschaftlichen Gemeinden
Der Kanton Basel-Landschaft ist einer der ersten Kantone, der auf Grundlage des neuen Bundesgesetzes über den Bevölkerungsschutz und den Zivilschutz die kantonale Gesetzgebung revidiert hat. An der Landratssitzung vom 20. Mai 2021 wurden das Gesetz über Bevölkerungsschutz und jenes über den Zivilschutz angenommen. In Zuge dessen wurden auch die beiden jeweiligen Verordnungen dazu neu erarbeitet. Die Ausarbeitung der beiden Verordnungen erfolgte durch das Amt für Militär und Bevölkerungsschutz in enger Zusammenarbeit mit Vertretungen der Blaulichtorganisationen und Gemeinden respektive derer kommunaler Führungsstäbe und Zivilschutzorganisationen. Die Verordnungsinhalte tangieren unter anderem auch die Gemeinden, weshalb diese und ihre beiden Verbände zu einer Anhörung eingeladen werden.
> Unterlagen Anhörung (Link)
Schriftliche Antworten (Link)
Beantwortung der Interpellation 2021/616: «Kapazitätsgrenze Impfzentrum Baselbiet»
Der Regierungsrat hat die Antwort auf die Interpellation betreffend «Kapazitätsgrenze Impfzentrum Baselbiet» an den Landrat weitergeleitet. Zusammenfassend ist der Regierungsrat der Ansicht, dass die Impfkapazitäten im Kanton Basel-Landschaft gut auf die jeweils aktuelle Lage und unter Berücksichtigung eines guten Kosten-Nutzenverhältnisses ausgerichtet wurden.
Beantwortung der Interpellation 2021/220: «Familienergänzende Betreuung im Baselbiet
Quantitativ hat ein starker Ausbau der Betreuungsplätze stattgefunden. Aktuell stehen 4’333 Betreuungsplätze in bewilligten Kindertagesstätten und schulergänzenden Betreuungsangeboten zur Verfügung sowie zusätzliche Plätze in Tagesfamilien, an Mittagstischen und in Spielgruppen. Das 2017 in Kraft getretene Gesetz über die familienergänzende Kinderbetreuung verpflichtet die Gemeinden, den Bedarf an familienergänzender Kinderbetreuung zu erheben und sich bei bestätigtem Bedarf an den Betreuungskosten der Erziehungsberechtigten zu beteiligen. Die Ergebnisse des Familienberichts Basel-Landschaft 2020, wonach im Bereich der familienergänzenden Kinderbetreuung im Kanton Basel-Landschaft vor allem bei der Vergünstigung der Betreuungskosten Handlungsbedarf besteht, sind weiterhin aktuell.
Beantwortung der Interpellation 2021/378: «Gesunde Lehrkräfte – gesunde Schülerinnen und Schüler»
Der Regierungsrat anerkennt die Wichtigkeit der Gesundheit der Lehrpersonen. Aufgrund der Mitarbeitendenbefragung 2020 werden voraussichtlich bis im Frühjahr 2022 Massnahmen erarbeitet, um unter anderem den Gesundheitsschutz der Lehrpersonen am Arbeitsplatz zu verbessern. Im Anschluss daran entscheidet der Regierungsrat über die Umsetzung von Massnahmen.
Stellungnahmen an den Bund und weitere Konsultationen (Link)
Stellungnahme an den Bund: Teilrevision des Umweltschutzgesetzes
Der Regierungsrat unterstützt die Stossrichtung der Revision des Umweltschutzgesetzes. Die Schwerpunkte betreffen den Lärmschutz und das Altlastenrecht. Der Regierungsrat bringt in verschiedenen Punkten Vorbehalte und Änderungsanträge ein.
Stellungnahme an den Bund: Anpassung der eidgenössischen Geldwäschereiverordnung
Der Regierungsrat stimmt in seiner Vernehmlassungsantwort den Ausführungsbestimmungen zum kürzlich revidierten Geldwäschereigesetz zu. Sie konkretisieren die neuen gesetzlichen Massnahmen, mit denen das Abwehrdispositiv der Schweiz zur Bekämpfung von Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung weiter gestärkt wird.
Stellungnahme an den Bund: Geldwäschereiverordnung des Bundesamts für Zoll und Grenzsicherheit BAZG
Der Verordnungsentwurf des künftigen Bundesamts für Zoll und Grenzsicherheit BAZG (neue Bezeichnung für die Eidgenössische Zollverwaltung EVZ) enthält Ausführungsbestimmungen zum Geldwäschereigesetz sowie zum Edelmetallkontrollgesetz des Bundes, die beide kürzlich revidiert wurden. Mangels Betroffenheit der Kantone verzichtet der Regierungsrat in seiner Vernehmlassungsantwort auf Bemerkungen zum Verordnungsentwurf.
Stellungnahme an den Bund: Bundesgesetz über die Entwicklungsfinanzierungsgesellschaft SIFEM AG
Der Regierungsrat begrüsst das neue Bundesgesetz, wie er in seiner Vernehmlassungsantwort an das Eidgenössische Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF) festhält. Die «Swiss Investment Fund for Emerging Markets AG» ist eine 2011 gegründete privatrechtliche Organisation im Alleineigentum des Bundes. Sie investiert jährlich 80 bis 100 Millionen Franken zugunsten von privaten Unternehmen in Entwicklungs- und Schwellenländern. Der Fokus liegt auf der Schaffung von menschenwürdigen Arbeitsplätzen, der Armutsreduktion, dem Wirtschaftswachstum, dem Schutz und der nachhaltigen Nutzung der natürlichen Ressourcen und der Geschlechtergleichstellung. Der Regierungsrat unterstützt diese Zielsetzungen und befürwortet, dass mit dem neuen Gesetz nun die Rechtsgrundlagen für die SIFEM AG in einem formellen Gesetz verankert werden, das die bisherigen Verordnungsregelungen ablösen wird.
Stellungnahme an den Bund: Ausführungsbestimmungen zur Beteiligung der Schweiz an der Europäischen Grenz- und Küstenwache
Der Regierungsrat äussert in seiner Vernehmlassungsantwort an den Bund keine Einwände zu den vorgeschlagenen Anpassungen von zahlreichen Bundesverordnungen, um die EU-Verordnung über die Europäische Grenz- und Küstenwache im schweizerischen Recht umzusetzen. Er nimmt zur Kenntnis, dass die Neuregelungen den Kantonen keine Mehrkosten verursachen.