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Beschlossene Vorlagen und Stellungnahmen des Regierungsrats
Geschäftsbericht mit Jahresrechnung 2023 des Kantonsspital Baselland
Der Regierungsrat hat den Geschäftsbericht mit Jahresrechnung 2023 des Kantonsspitals Baselland (KSBL) genehmigt. Die Publikation und Zustellung des Geschäftsberichts an den Landrat erfolgt am Freitag, 26. April 2024, nachdem das KSBL den Bericht an einer Medienkonferenz der Öffentlichkeit vorgestellt hat.
Schriftliche Antworten (Link)
Bericht zum Postulat 2022/373: «Abschluss einer kantonalen Leistungsvereinbarung mit der UBA»
Der Regierungsrat nimmt zur Kenntnis, dass der Abschluss einer kantonalen Leistungsvereinbarung mit der Unabhängigen Beschwerdestelle für das Alter (UBA) aufgrund der fehlenden Zustimmung der Gemeinden und des Verbands Basellandschaftlicher Gemeinden nicht zustande gekommen ist. Der Kanton wird die Versorgungsregionen und die Gemeinden bei Bedarf beim Abschluss von Leistungsvereinbarungen fachlich administrativ unterstützen.
Bericht zum Postulat 2023/139: «Dialysekapazitäten in der gemeinsamen Gesundheitsregion»
Die Dialysekapazitäten in der gemeinsamen Gesundheitsregion reichen für die kommenden Jahre aus. Weitere Angebotsanpassungen im Bereich der Dialyseeinrichtungen sollen daher in verbindliche Kooperationsgespräche von Kantonsspital Baselland und Universitätsspital Basel aufgenommen werden. Regulatorische Eingriffe von Seiten des Kantons Basel-Landschaft sind nicht vorgesehen.
Bericht zum Postulat 2023/64: «Traumatherapie für minderjährige Geflüchtete»
Der Regierungsrat hat die Situation der psychiatrischen Versorgung von minderjährigen Geflüchteten analysiert und dem Landrat ausführlich dargestellt. Zudem werden die Aktivitäten von Seiten Leistungserbringenden begrüsst, die zur Weiterentwicklung niederschwelliger und ambulanter Angebote beitragen und die Sichtbarkeit der Angebote fördern. Die Versorgungssituation soll weiter beobachtet werden.
Landratsvorlagen (Link)
Regierungsrat verabschiedet gesetzliche Grundlage zur Umsetzung der Ausbildungsoffensive im Pflegebereich
Der Regierungsrat hat das Einführungsgesetz zum Bundesgesetz über die Förderung der Ausbildung im Bereich der Pflege genehmigt und an den Landrat verabschiedet. Mit der Vorlage wird die erforderliche gesetzliche Grundlage für die Umsetzung der vom Bund vorgesehenen Ausbildungsoffensive im Pflegebereich geschaffen. Das Einführungsgesetz ist ein wichtiger Schritt für die weitere Umsetzung des Pflegeartikels 117b BV. Das Bundesgesetz und die Ausführungsbestimmungen treten voraussichtlich per 1. Juli 2024 in Kraft. Die gesetzlichen Grundlagen wurden in einem gemeinsamen Projekt mit dem Kanton Basel-Stadt erarbeitet.
Beantwortung der Interpellation 2024/211: «Swisspeace – ungeklärte Fragen»
Der Regierungsrat beantwortet die im Nachgang zur Interpellation «Swisspeace – lässt sich der Regierungsrat unter Druck setzen?» aufgeworfenen Fragen, insbesondere hinsichtlich der verwendeten Quellen und der Kommunikation von Beschlüssen des Regierungsrats.
Stellungnahmen an den Bund und weitere Konsultationen (Link)
Stellungnahme an den Bund: Änderung des Bundesgesetzes über die Allgemeinverbindlicherklärung von Gesamtarbeitsverträgen (AVEG)
Mit dem Entwurf zur Änderung des AVEG wird eine Umsetzung der Motion 20.4738 Ettlin «Sozialpartnerschaft vor umstrittenen Eingriffen schützen» sowie der Motion 21.3599 der Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Nationalrats (WAK-N) «Transparenz über die finanziellen Mittel paritätischer Kommissionen» vorgeschlagen. Der Regierungsrat stellt fest, dass der Bundesrat mit seiner Vorlage das Anliegen der Motion Ettlin nicht umsetzt, wonach Mindestlohnbestimmungen eines allgemeinverbindlich erklärten Gesamtarbeitsvertrags (GAV) anderslautenden Bestimmungen der Kantone vorgehen sollen. Die vorgeschlagene Änderung des AVEG delegiert den Entscheid vielmehr an die Kantone, was in den betroffenen Kantonen zu Rechtsunsicherheit und Unklarheiten hinsichtlich der einschlägigen Kollisionsregeln führen kann.
Der Regierungsrat spricht sich deshalb in Bezug auf die Motion Ettlin gegen die Vorlage aus. Die geplante Gesetzesänderung zur Umsetzung der Motion der WAK-N wird hingegen vom Regierungsrat unterstützt: Mit ihr sollen alle einem allgemeinverbindlich erklärten GAV unterstellten Arbeitgeberschaften und Arbeitnehmenden auf Verlangen das Recht auf kostenlose Einsicht in die Jahresrechnungen der paritätischen Kommissionen erhalten.