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Beschlossene Vorlagen und Stellungnahmen des Regierungsrats
Kantonale Vernehmlassung
Kantonale Vernehmlassung (Link)
Revision Ergänzungsleistungsgesetz geht in die Vernehmlassung
Der Regierungsrat gibt die Teilrevision des kantonalen Ergänzungsleistungsgesetzes in Vernehmlassung. Die Frist läuft bis zum 17. März 2025. Der Vermögensverzehr bei den Ergänzungsleistungen (EL) soll wie in der grossen Mehrheit der anderen Kantone auf 20 Prozent erhöht werden. Dieser sogenannte Vermögensverzehr beträgt heute bei AHV-Beziehenden 10 Prozent und bei IV-Beziehenden 6,7 Prozent des Vermögens, welches den Freibetrag von 30'000 Franken bei Alleinstehenden und 50'000 Franken bei Ehepaaren übersteigt. Zusätzlich besteht ein Freibetrag von 300'000 Franken für selbstgenutztes Wohneigentum. Dadurch steigen die anrechenbaren Einnahmen der EL-Beziehenden. EL-Beziehende, die in einem Heim leben und über ein Vermögen unter dem Freibetrag verfügen, und sämtliche EL-Beziehende, die zu Hause wohnen, sind von dieser Teilrevision nicht betroffen.
Schriftliche Antworten
Schriftliche Antworten (Link)
Beantwortung der Interpellation 2024/597: «Svizra27: Ein Katalysator für Entwicklung und Innovation»
In seiner Beantwortung erläutert der Regierungsrat, auf welche Weise er das Projekt einer Landesausstellung in der Nordwestschweiz («Svizra27») bereits unterstützt hat, und welche weiteren Schritte geplant sind. Ein Gesuch zur Unterstützung des Projekts in der Bewerbungsphase 2025/26 wird nach Abschluss der Machbarkeitsstudie von den Kantonen beantwortet werden. Die Bewerbungsphase wird massgeblich durch die Vorgaben des Bundes geprägt sein.
Beantwortung der Interpellation 2024/525: «Transparenz und Rechenschaft der kantonalen Gelder an Umwelt- und Naturschutzverbände»
Der Regierungsrat hat in der Beantwortung offengelegt, für welche Umwelt- und Naturschutzverbände und energienahen Institutionen Beiträge bewilligt und ausbezahlt und wie diese Mittel eingesetzt wurden. Insgesamt wurden in den letzten fünf Jahren rund 1,4 Millionen Franken ausbezahlt. Ein Grossteil dieser Mittel werden über Globalbeiträge des Bundes abgerechnet.
Beantwortung der Interpellation 2024/263: «Pensen der Lehrpersonen»
Der Regierungsrat legt dar, dass das Personalgesetz des Kantons Basel-Landschaft keine Mindestarbeitspensen kennt. Dies gilt entsprechend auch für die Lehrpersonen. Über alle Schulstufen hinweg arbeiteten im Jahr 2023 38 Prozent der Lehrpersonen Vollzeit. Der Verlauf seit 2010 zeigt gesamthaft eine stetige Abnahme des Anteils Vollzeitbeschäftigter um insgesamt acht Prozentpunkte, wobei die Entwicklungen auf den verschiedenen Schulstufen unterschiedlich sind.
Landratsvorlagen
Landratsvorlagen (Link)
Sammelvorlage zum Postulat 2020/501: «Armutsstrategie III; Postulat zur Einführung von ‘Wärmestuben’ im Kanton Baselland», zum Postulat 2021/43: «Notschlafstellen auch in Baselland», zum Postulat 2023/36: «Notunterkunft für Jugendliche» und zum Postulat 2023/703: «Notschlafstelle für Obdachlose aus dem Kanton Baselland»
Der Regierungsrat legt eine Analyse zu den Strukturen für obdach- und wohnungslose Personen im Kanton Basel-Landschaft vor. Die Analyse zeigt, dass der Kanton über keine Zuständigkeit in der Organisation und Finanzierung von Angeboten für wohnungs- und obdachlose Personen verfügt. Er hat indessen eine beratende Rolle inne und nimmt diese aktiv wahr. Über die kantonale Sozialhilfestrategie verbleibt das Thema der Wohnhilfen zudem auch weiterhin kantonal verankert. Hintergrund der Vorlage sind insgesamt vier Postulate, welche den Regierungsrat zur Aufarbeitung der Thematik aufgefordert hatten. Mit der Sammelvorlage beantragt der Regierungsrat dem Landrat, die Postulate abzuschreiben.
Bericht zum Postulat 2023/543: «Umsetzung der Berufs-, Studien- und Laufbahnberatung während des Maturitätslehrgangs gemäss Maturitätsanerkennungsverordnung»
Der Regierungsrat betont, dass das bestehende Angebot an Berufs-, Studien- und Laufbahnberatung im Kanton Basel-Landschaft bereits heute den Anforderungen entspricht. Dieses Beratungsangebot ist ein fester und verpflichtender Bestandteil der Ausbildung an den Gymnasien. Das Laufbahnzentrum BL ist dabei erste Anlaufstelle und bietet den Gymnasien eine breite Palette an Angeboten an. Wo angezeigt, geht das Laufbahnzentrum Kooperationen mit der Wirtschaft ein.
Bericht zum Postulat 2020/577: «Feedback zu Kundenkontakt in der Verwaltung»
Der Regierungsrat hat aufgrund eines Postulats geprüft, in welchen Bereichen der Verwaltung Kundenfeedback eingeholt und ausgewertet wird. Dies wird in allen Direktionen sowie der Landeskanzlei zu ausgewählten Themen praktiziert. Die Feedback-Möglichkeiten werden laufend ausgebaut. Dabei sollen insbesondere die Möglichkeiten der Digitalisierung genutzt werden.
Stellungnahmen an den Bund und weitere Konsultationen
Stellungnahmen an den Bund und weitere Konsultationen (Link)
Stellungnahmen an den Bund: Änderung der Bestimmungen des Finanzmarktaufsichtsgesetzes (FINMAG) sowie weiterer Erlasse im Hinblick auf die Zusammenarbeit mit ausländischen Stellen
Da keine direkt erkennbaren Auswirkungen auf die kantonale Verwaltung festgestellt werden konnten, äussert der Regierungsrat keine weiteren Anregungen zu den vorgeschlagenen Gesetzesänderungen.
Stellungnahme an den Bund: Änderung des Bundesgesetzes über das bäuerliche Bodenrecht (BGBB)
Der Regierungsrat befürwortet die vorgeschlagenen Gesetzesänderungen zur Stärkung des Selbstbewirtschafterprinzips, der Position der Ehegatten und des Unternehmertums. Die Ziele des BGBB werden dadurch gefestigt und der Vollzug durch präzisere Bestimmungen erleichtert.
Stellungnahme an den Bund: Parlamentarische Initiative betreffend eine Gebühr für Bagatellfälle in der Spitalnotfallaufnahme
Der Regierungsrat verweist auf kritische Elemente, die bei der allfälligen Einführung einer «Notfallgebühr» zu beachten sind (Ungleichbehandlungen, administrativer Mehraufwand, Ineffizienzen). Er gewichtet jedoch einen allfälligen Beitrag zur Dämpfung des Kostenwachstums im Gesundheitswesen und die Möglichkeiten zur Entlastung von Notfallstationen hoch und steht den weiteren Beratungen zur Einführung einer Notfallgebühr im Grundsatz positiv gegenüber.